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215 III. Absch. Systemat. Vorstellung aller etc. 215

Zugleichseyns nicht in der Erfahrung statt finden könte. Durch dieses Commercium machen die Erscheinungen, so fern sie ausser einander, und doch in Verknüpfung stehen, ein zusammengeseztes aus (compositum reale) und dergleichen Composita werden auf mancherley Art möglich. Die drey dynamische Verhältnisse, daraus alle übrige entspringen, sind daher das der Inhärenz, der Consequenz und der Composition.

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 Dies sind denn also die drey Analogien der Erfahrung. Sie sind nichts anders, als Grundsätze der Bestimmung des Daseyns der Erscheinungen in der Zeit, nach allen drey modis derselben, dem Verhältnisse zu der Zeit selbst, als einer Grösse (die Grösse des Daseyns, d. i. die Dauer), dem Verhältnisse in der Zeit, als einer Reihe (nach einander), endlich auch in ihr, als einem Inbegriff alles Daseyns, (zugleich). Diese Einheit der Zeitbestimmung ist durch und durch dynamisch, d. i. die Zeit wird nicht als dasienige angesehen, worin die Erfahrung unmittelbar iedem Daseyn seine Stelle bestimte, welches unmöglich ist, weil die absolute Zeit kein Gegenstand der Wahrnehmung ist, womit Erscheinungen könten zusammengehalten werden; sondern die Regel des Verstandes, durch welche allein das Daseyn der Erscheinungen synthetische Einheit nach Zeitverhältnissen bekommen kan, bestimt ieder derselben ihre Stelle in der Zeit, mithin a priori, und gültig vor alle und iede Zeit.

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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_215.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)