Seite:Kant Critik der reinen Vernunft 438.png

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Anmerkung zur zweiten Antinomie.
I. zur Thesis.

 Wenn ich von einem Ganzen rede, welches nothwendig aus einfachen Theilen besteht, so verstehe ich darunter nur ein substanzielles Ganze, als das eigentliche Compositum, d. i. dieienige zufällige Einheit des Mannigfaltigen, welches abgesondert (wenigstens in Gedanken) gegeben, in eine wechselseitige Verbindung gesezt wird, und dadurch Eines ausmacht. Den Raum solte man eigentlich nicht Compositum, sondern Totum nennen, weil die Theile desselben nur im Ganzen und nicht das Ganze durch die Theile möglich ist. Er würde allenfalls ein Compositum ideale, aber nicht reale heissen können. Doch dieses ist nur Subtilität. Da der Raum kein Zusammengeseztes aus Substanzen (nicht einmal aus realen Accidenzen) ist, so muß, wenn ich alle Zusammensetzung in ihm aufhebe, nichts, auch nicht einmal der Punct übrig bleiben; denn dieser ist nur als die Gränze eines Raumes, (mithin eines Zusammengesezten) möglich. Raum und

Zeit
Empfohlene Zitierweise:
Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 438. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_438.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)