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545 IX. Absch. Vom empir. Gebrauche des regul. etc. 545

nichts als Natur sieht und dazu auch berechtigt ist, alles, was er fodern kan, und die physische Erklärungen gehen ihren ungehinderten Gang fort. Nun thut ihm das nicht den mindesten Abbruch, gesezt daß es übrigens auch blos erdichtet seyn solte, wenn man annimt: daß unter den Naturursachen es auch welche gebe, die ein Vermögen haben, welches nur intelligibel ist, indem die Bestimmung desselben zur Handlung niemals auf empirischen Bedingungen, sondern auf blossen Gründen des Verstandes beruht, so doch, daß die Handlung in der Erscheinung von dieser Ursache allen Gesetzen der empirischen Caussalität gemäß sey. Denn auf diese Art würde das handelnde Subiect, als caussa phaenomenon, mit der Natur in unzertrenter Abhängigkeit aller ihrer Handlungen verkettet seyn und nur das phaenomenon dieses Subiects (mit aller Caussalität desselben in der Erscheinung) würde gewisse Bedingungen enthalten, die, wenn man von dem empirischen Gegenstande zu dem transscendentalen aufsteigen will, als blos intelligibel müßten angesehen werden. Denn wenn wir nur in dem, was unter den Erscheinungen die Ursache seyn mag, der Naturregel folgen: so können wir darüber unbekümmert seyn, was in dem transscendentalen Subiect, welches uns empirisch unbekant ist, vor ein Grund von diesen Erscheinungen und deren Zusammenhange gedacht werde. Dieser intelligibele Grund ficht gar nicht die empirischen Fragen an, sondern betrift etwa blos das Denken im reinen Verstande

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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 545. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_545.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)