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564 Elementarl. II. Th. II. Abth. II. Buch. II. Hauptst. 564

derselben entgegen. Das ist aber auch das Einzige, was wir zu Hebung der scheinbaren Antinomie, zu leisten hatten, und was sich nur auf diese Weise thun ließ. Denn ist die iedesmalige Bedingung zu iedem Bedingten (dem Daseyn nach) sinnlich und eben darum zur Reihe gehörig, so ist sie selbst wiederum bedingt (wie die Antithesis der vierten Antinomie es ausweiset). Es mußte also entweder ein Widerstreit mit der Vernunft, die das Unbedingte fodert, bleiben, oder dieses ausser der Reihe in dem Intelligibelen gesezt werden, dessen Nothwendigkeit keine empirische Bedingung erfodert, noch verstattet, und also, respective auf Erscheinungen, unbedingt nothwendig ist.

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 Der empirische Gebrauch der Vernunft (in Ansehung der Bedingungen des Daseyns in der Sinnenwelt) wird durch die Einräumung eines blos intelligibelen Wesens nicht afficirt, sondern geht nach dem Princip der durchgängigen Zufälligkeit, von empirischen Bedingungen zu höheren, die immer eben sowol empirisch seyn. Eben so wenig schließt aber auch dieser regulative Grundsatz die Annehmung einer intelligibelen Ursache, die nicht in der Reihe ist, aus, wenn es um den reinen Gebrauch der Vernunft (in Ansehung der Zwecke) zu thun ist. Denn da bedeutet iene nur den, vor uns blos transscendentalen und unbekanten Grund der Möglichkeit der sinnlichen Reihe überhaupt, dessen, von allen Bedingungen der lezteren unabhängiges und, in Ansehung dieser, unbedingtnothwendiges

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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 564. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_564.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)