Seite:Kurze Geschichte des Bayreuter Getraidemarktes, und einige Erläuterungen darüber, bey Gelegenheit der Beschwerden des Beckerhandwerks gegen denselben, als wenn nämlich dessen Existenz dem Publico mehr schädlich als nützlich sey.pdf/3

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neuen Instituts zu berichten, nach Verfluß der 3 ersten Jahre ward die Zollfreyheit wiederum gerne und zwar perpetuirlich bis auf Widerruf acordiret, weil der Nutzen für die hiesige Stadt offenbar zu Tage lag und bey den alle Jahre darüber erstatteten Berichten ist bis Dato die gnädigste und vollkommenste Zufriedenheit bezeigt worden.

Ausser den allgemeinen Regeln bey einem dergleichen Markte, ratione der Tage, der Stunden, des Einkaufs für Einheimische und für Fremde, des Messens etc. etc. war und ist noch die wesentliche und Haupteinrichtung folgende:

1) Allgemeine Zollfreyheit im ganzen Lande, Pflaster- und Chaussee-Geld ausgenommen, für Unterthanen und Ausländer, nur müssen entfernte Attestata von hier mit zurück bringen, um sich zu legitimiren, daß sie wirklich auf dem hiesigen Markte verkauft haben, weil sonst leicht Unterschleife vor sich gehen können; bey dieser Gelegenheit ward die nämliche allgemeine Zollfreyheit für die Märkte zu Hof und Naila und ex post auch für den zu Culmbach accordirt.

2) Weil das Publicum hier nicht groß und das Geld nicht überflüssig, dann der mögliche Fall zu denken war, daß der Verkauf