Seite:Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg.djvu/48
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| Ludwig August Theodor Holscher: Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg in der Preuß. Ober-Lausitz |
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Dieser Drohungen wegen hatten die Bürger selbst zu ihrer Sicherheit eine Wache um’s Schloß gestellt, wie sie dem Amtshauptmann berichteten. Auch hatten die Raths- und Gerichtspersonen auf Vorstellung der Gemeinde ihre Stellen wieder eingenommen. Wegen der von der Bürgerschaft verweigerten Huldigung hatte der Amtshauptmann ein Urteil vom Leipziger Schöppenstuhle kommen lassen, welches er beiden Theilen den 13. Mai 1675 publicirte, des Inhalts: Die Bürgerschaft sei nicht verpflichtet, ihm den Huldigungseid zu leisten, wenn er nicht erst ihre Privilegien confirmire u. s. w. Den 14. Mai endlich confirmirte er die Privilegien, schaffte den Hinterlassenen des Entleibten Unterhalt, und gab nach, so daß der Churfürst selbst der Bürgerschaft den Befehl zur Huldigung ertheilte. Der Baron aber erhielt Befehl, sie nicht weiter zu bedrängen, den Rath nicht abzuschaffen, und die vier und fünfzig Bürger, die er forthaben wollte, bei ihren Nahrungen |
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig August Theodor Holscher: Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg in der Preuß. Ober-Lausitz. Rothenburg O./L.: Gocksch & Hentschel, 1844. Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kurze_Topographie_und_Geschichte_der_Kreis-Stadt_Rothenburg.djvu/48&oldid=756123 (Version vom 14.7.2009)