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ihrer Sprengel bekannt zu machen und nunmehr öffentlich einzuführen. Es ist, wie Ew. etc. aus dem anliegenden Exemplar ersehen können, ein Muster eines guten Schulbuches für den ersten jugendlichen Unterricht, und hat sich der seel. Mann durch dieses hinterlassene an sich kleine Werkchen noch sehr verdient gemacht.


4.

Sie fragen mich: ob es wahr sey, was Ihnen ein auswärtiger Correspondent von Schweinfurt berichtete:

„Daß Weibspersonen, die sich gegen das 6te Gebot vergangen, öffentliche Kirchenbusse thun müßten, wenn sie nicht 10 fl. Strafe geben könnten; und daß neulich erst 2 Weibspersonen diese Strafe ausgestanden und die Folge davon ein Kindermord gewesen sey.“

In dieser Nachricht liegt leider! viel Wahres. Die Übertretungen des sechsten Gebots werden bey uns noch nach dem Verhältnisse des Vergehens mit öffentlicher Kirchenbuße bestraft, wenn die darauf gesetzte Strafe nicht mit Geld bezahlt werden will oder kann. Bey dieser Kirchenbuße muß der

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 485. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_1,_4).pdf/9&oldid=- (Version vom 20.8.2021)