Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 242.jpg

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von 75 fl. 4 Stunden wöchentlich, bald darauf 8 Stunden dem Gymnastalunterricht im Schönschreiben zu widmen und daran hatten sogar die vier obersten Jahreskurse Theil zu nehmen. Am 10. Juli 1765 setzte der gleiche Fürst jährlich 15 Gulden zu Prämien aus, welche durch unsere Konferenz theils für die besten lateinischen Stile, theils für die schönsten Probschriften (specimina calligraphica) zu vertheilen seien. Für letztere werden seit Anfang des 19. Jahrhunderts keine Preise mehr verabfolgt, wohl aber für erstere noch jetzt. – Von den kalligraphischen Lectionen sprach der Lehrplan von 1787 blos die Exemten frei; für alle übrigen Gymnasiasten, unsere jetzige Oberquinta einschließlich, blieben sie bis zur Infima. Zehn Jahre später befahl das Consistorium sogar, daß jeder Klassenschüler an jedem monatlichen Buß- und Bettage ein Probeblatt ihm vorlege und zur Vergleichung der Fortschritte auch das im Monate zuvor eingelieferte beifüge. – Erst 1797 hob ein Prüfungsbescheid die 2 Schreiblectionen unserer Quinta auf[1]; das gleiche Schicksal erlebten, aber erst 1831, die der Oberquarta; 1836 die der Unterquarta. So ist es seitdem auch geblieben; der Lehrplan des folgenden Jahres ließ, abgesehen von den 3 Vorschulklassen, in Prima und Secunda je 3, in Tertia 2 wöchentliche Schreibstunden bestehen, fügte aber in seinem §. 14 hinzu, daß, wer in den übrigen Klassen hinsichtlich der Kalligraphie sich nachlässig finde, angehalten werden könne, sich durch Privatunterricht im Schönschreiben zu üben[2].


  1. Nur vorübergehend kommen sie 1815 bis 1819 in Unterquinta abermals vor.
  2. An diesen Vorbehalt wurden unsere Sextaner durch einen Großh. Oberstudienrathserlaß vom 6. Febr. 1843 erinnert, weil ihre schriftlichen Arbeiten schwer zu lesen seien. Ein noch früheres Generale der gleichen Hohen Behörde vom 10. Januar 1838 hatte geäußert, ein großer Theil der Schüler aller Mittelschulen des Landes entbehre eine gute Handschrift. – Vorlegeblätter, bei dem Schulgebrauche eingeführt, waren seit 1769 diejenigen, welche der obengenannte Weghaupt im Verein mit dem hiesigen Stadtorganisten Nicolaus Fischer in Kupfer gestochen hatte; jedes Blatt wurde zu 1½ Kreuzern verkauft. Seit 1804 kamen in den [243] Gebrauch der oberen Klassen die von Secretär Mathey gefertigten Blätter für deutsche Kanzlei-, Fraktur- und französische Schrift, gleichzeitig mit den durch Präceptor Ruf damals erschienenen, die für deutsch und lateinisch Current in den unteren Klassen gebraucht wurden. – Später die Vorlegeblätter von Schunggart und Lorenz und seit 1858 die den Joh. Fehler, dem wir auch seit 15 Jahren die Einführung der Taktschreibmethode verdanken. (Programm 1846 Seite XI.)