Seite:OAB Freudenstadt 295.png

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Conventualen einkerkerte. Je mehr aber der Abt sein Recht zu behaupten suchte, desto mehr wuchs auch die Widerspenstigkeit der Mönche und erst nach 4 Jahren wurde die Sache durch die Äbte von Bebenhausen und Herrenalb zu Gunsten des Abts von Hirschau entschieden. Im Jahr 1432 wählten die Reichenbacher eigenmächtig einen Prior; Abt Wolf von Hirschau erschien sogleich und erklärte die Wahl für ungültig, die unbotmäßigen Mönche aber bestanden hartnäckig darauf, daß sie das Recht hätten, ihren Prior selbst zu wählen, und Wolf brachte daher die Sache an die Kirchenversammlung in Basel. Diese ließ eine Untersuchung anstellen und am 27. Jan. 1438 wurde entschieden: der Abt zu Hirschau hat ausschließlich das Recht, den Prior in Reichenbach ein- und abzusetzen, und diese Würde, so oft er will, einem Mönche seines Klosters zu übertragen, auch muß ihm der Prior alljährlich Rechnung ablegen. Als hierauf Abt Wolf das Kloster reformiren wollte, entstanden neue Unruhen, doch vermittelte der Abt von Sulz und die Reichenbacher mußten bekennen, daß ihr Kloster in Geistlichem und Weltlichem Hirschau unterworfen und wie eine Tochter der Mutter verpflichtet sey. Spätere Versuche, sich unabhängig zu machen, wie im Jahre 1473, führten zu nichts Anderem, als daß sie das Abhängigkeitsverhältniß Reichenbachs noch mehr befestigten. Vergebens baten 1486 die Mönche um Wiedereinsetzung ihres vom Abt entsetzten Priors, der Nachfolger desselben mußte sich verschreiben, nur so lange der Abt es haben wolle, in seinem Amte zu bleiben und dasselbe auf dessen Befehl sogleich niederzulegen (Cleß 3, 36). Um dieses Abhängigkeitsverhältniß desto sicherer zu erhalten, wurde von Zeit zu Zeit ein Theil der Mönche nach Hirschau versetzt und neue Conventualen von hier ausgeschickt. 1

Schutzvögte des Klosters waren ursprünglich die Grafen von Calw als Beschützer des Mutterklosters Hirschau; auch Herzog Berthold IV. von Zäringen († 1186) wird als Schutzvogt angeführt (Cod. Reichenb. 37 b). Den 19. Nov. 1339 übertrug Abt Sigmund von Hirschau und Prior Reinbot von Reichenbach die Schutzvogtei den Grafen von Eberstein (Krieg v. Hochfelden Gr. v. Eb. 373) und diese theilten sich durch den Vergleich vom 10. März 1399 mit den Markgrafen von Baden darein. Seit jedoch 1342 Hirschau unter württembergischen Schirm gekommen war, machten auch die Grafen von Württemberg Ansprüche auf die Schutzvogtei. Baden und Eberstein dagegen beriefen sich auf die freiwillige Übertragung des Schutzes und auf den Umstand, daß die meisten Klostergüter im Umfang der Grafschaft Eberstein lägen, sie drangen zugleich auf die buchstäbliche

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 295. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_295.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)