Seite:OAB Horb 059.png

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ein ziemlich mächtiger, dem Gedeihen der Eiche besonders günstiger Diluviallehm auf (s. hierüber den Abschnitt „Boden“).

Die Waldungen bestehen theils aus Nadelhölzern, theils aus Laubhölzern; erstere sind im Westen des Bezirks vorherrschend, während sie in der Richtung gegen Osten allmählig sich vermindern und den Laubhölzern Platz machen; beide gemischt kommen ziemlich häufig, namentlich an den nördlichen und nordwestlichen Einhängen gegen das Neckarthal vor. Von den Nadelhölzern sind die Fichten und Weißtannen vorherrschend, während die Forchen untergeordnet und häufig nur in jüngeren, zur Kultur gebrachten Beständen und an den südlichen, mageren, häufig durch die Schafweide heruntergekommenen Neckarthal-Abhängen vorkommen. Die Laubhölzer erscheinen meist eingesprengt, sehr selten als reine Bestände, und zwar: Eichen, Buchen, Hainbuchen, Birken, Aspen, Erlen, Ahorne, Vogelbeere, Mehlbeere u. s. w. (Über die vorkommenden Holzarten s. den Abschnitt „Pflanzen“). Schädliche Naturereignisse sind im allgemeinen nicht sehr bedeutend, nur die im Westen des Bezirks gelegenen Waldungen werden in Folge der hohen Lage und des rauheren Klimas zuweilen von Windwürfen, Schneedrücken etc. etc. heimgesucht, während die übrigen Walddistrikte hievon mehr verschont bleiben; auch der Borkenkäfer hat schon Schaden angerichtet und die Rüsselkäferarten greifen zuweilen die Nadelholzkulturen an.

Die Waldungen, insbesondere die dem Staat und den Grundherrschaften gehörigen, sind in gutem Zustande, während die Gemeinde- und Privatwaldungen in minder gutem Stande sich befinden; übrigens wird auch von Seiten der Gemeinden für die Verbesserung der Waldungen, mittelst geregelter Wirthschaft und künstlicher Aufforstung Vieles gethan.

Der vorherrschende Betrieb ist die Hochwaldwirthschaft, welche durch das häufige Vorkommen der Nadelhölzer schon für einen großen Theil der Waldungen bedingt ist und auch in den gemischten Laub- und Nadelholzwaldungen des Staats und der Gutsherren in Anwendung kommt. Zuweilen trifft man auch bei kleineren Walddistrikten den Plänterhieb. Die festgesetzten Umtriebszeiten sind bei den Weißtannenbeständen 120; bei den Fichtenbeständen 100, bei Forchenbeständen 80–100, bei den gemischten Laub- und Nadelholzbeständen 100–120 Jahre. Die Eiche, die Weißtanne, die Fichte und zuweilen auch die Forche läßt man auf günstigen Standorten einzeln oder in kleinen Horsten, zuweilen auch ein höheres, bis auf

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_059.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)