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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse[1].
A. Grundherren.

Nachstehende Orte des Oberamtsbezirks gehörten folgenden Grundherren an:

Dem Fürsten von Waldburg-Zeil-Trauchburg: Göttelfingen und Vollmaringen.

Dem Grafen von Stauffenberg: Baisingen.

Dem Freiherrn von Münch in Hohen-Mühringen: Dommelsberg, Dürrenhardt, Egelsthal, Gündringen, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Wiesenstetten.

Den Herren von Ow, Felldorfer Linie: Ahldorf und Felldorf.

Den Herren von Ow, Wachendorfer Linie: Bierlingen und Wachendorf.

Dem Freiherrn von Raßler: Bittelbronn, Bieringen, Börstingen, Lützenhardt, Sulzau.

Bis zum Vollzuge der Ablösungsgesetze im Jahre 1848 und 1849 hatten diese Herren die grundherrlichen Gefälle in den genannten Orten des Bezirks, in den übrigen der Staat bezogen.

Im Bezirke befindet sich eine Staatsdomäne, der Buchhof, wovon 2/5 des Areals auf preußischem Gebiete liegt.

B. Vormaliges Lehen- und Leibeigenschaftswesen.

Mit Ritterlehen waren belehnt:

I. Fürsten:

Der Fürst von Waldburg-Zeil-Trauchburg mit dem Blutbann zu Vollmaringen und Göttelfingen.
Mannlehen von Kaiser und Reich.

II. Grafen, Freiherren und Edelleute:

Der Freiherr von Münch mit dem Blutbann zu Mühringen.
Mannlehen von Kaiser und Reich.
Die Freiherren von Ow zu Felldorf und Ahldorf.
Lehen: die Feste Fründeck und Ahldorf, das Burgstall samt dem Dorf daselbst.
Erblehen von Österreich.
Das halbe Dorf Bierlingen, der obere Theil, worin die Kirche steht, und wozu auch die Vogtei gehört hat.
Alt-Württembergisches Mannlehen.


  1. Von Kameralverwalter Klumpp in Horb mitgetheilt.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_071.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)