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- Das halbe Dorf Bierlingen, mit aller Zugehörde samt der Vogtei.
- Kunkellehen von Württemberg.
- Ferner: Der Blutbann zu Wachendorf.
- Mannlehen von Kaiser und Reich.
- Das halbe Dorf Bierlingen, mit aller Zugehörde samt der Vogtei.
- Der Freiherr von Raßler.
- Lehen: Der Hof zu Lützenhardt, sammt Zugehörungen.
- Mannlehen von Österreich-Hohenberg.
- Das Dorf Bittelbronn mit allen seinen Rechten und Zugehörungen.
- Mannlehen von Österreich.
- Das Dorf Bieringen mit seiner Zugehörung und dem Hof in dem Dorf, und die Mühle dabei mit ihren Zugehörungen.
- Kunkellehen von Österreich.
- Über das Schloß und Dorf Bieringen die Malefizrechte, Stock und Galgen, und der Bann über das Blut zu richten.
- Mannlehen von Österreich.
- Der vierte Theil von dem Dorf Sulzau, mit desselben Zugehörung, Stücken und Gütern.
- Mannlehen von Österreich.
- Der vierte Theil an dem Dorfe Börstingen, mit desselben Zugehörung.
- Mannlehen von Österreich.
- Die hohe malefizische Jurisdiction und Obrigkeit bei dem Schloß und Rittergut Weitenburg, und Dorf Sulzau mit desselben Zugehörungen und Stücken und Gütern samt der hohen und niederen Obrigkeit.
- Mannlehen von Kaiser und Reich.
- Lehen: Der Hof zu Lützenhardt, sammt Zugehörungen.
- Schenk, Graf von Staufenberg
- Lehen: 1/8 des Zehntens von Grünmettstetten, auch 1/4 des Zehntens von Bittelbronn, klein und groß und das Gut daselbst, das Abraham Keck gebaut hat.
- Von Alt-Württemberg rechtes Mannlehen, so aber auch auf weibliche Descendenz übergehen kann.
- Ferner: Die bei der Herrschaft Baisingen befindliche hohe malefizische Obrigkeit und der Bann über das Blut zu richten.
- Kunkellehen von Österreich.
- Lehen: 1/8 des Zehntens von Grünmettstetten, auch 1/4 des Zehntens von Bittelbronn, klein und groß und das Gut daselbst, das Abraham Keck gebaut hat.
Die Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung, soweit sie nicht schon früher aufgegeben war, ist durch Gesetz vom 4. Juli 1849 ohne Entschädigung aufgehoben und sind auch die sogenannten
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_072.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_072.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)