Seite:OAB Horb 087.png

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vorkommen, gehörte zur weitgedehnten Bertholdsbaar, als deren Zugehörung Wiesenstetten im Jahr 772, Bierlingen 843 ausdrücklich erscheinen. Einer ihrer Theile war der Nagoldgau, zu dessen Bestandtheilen Bierlingen 889, Bildechingen 791, Gündringen 820 gezählt werden[1].

Die Grafenwürde bekleidete in früherer Zeit das Haus, welches sich im 11. Jahrhundert Grafen, seit der Mitte des 12. Jahrhunderts Pfalzgrafen von Tübingen hieß[2].

Bei der Theilung mit seinem Bruder Rudolf erhielt Pfalzgraf Hugo († um 1267) unter andern auch die Güter im O.-A. Horb. Solche kamen aber nach seinem Tode und dem frühzeitigen Ableben seiner Söhne an den Gatten seiner Tochter Luitgart, Graf Burkhard von Hohenberg (1293 oder 1294), welcher schon durch seine Vermählung hievon Antheil erhalten hatte (s. auch Horb im topogr. Theil). Seitdem hatten die Grafen von Hohenberg einen bedeutenden Besitz im Oberamt, bis Graf Rudolf von Hohenberg den 26. Oktbr. 1381 denselben mit der Grafschaft Hohenberg überhaupt an den Herzog Lupolt von Östreich verkaufte; im Verkaufsbrief wurde ausdrücklich genannt: Ysenburg die Vestin, Horb die Statt, Urenburg die Vestin. Im Jahr 1454 erhielt Mechthilde († 1482), Gemahlin Erzherzog Albrechts von Östreich (in früherer Ehe Graf Ludwigs von Württemberg) die Herrschaft Hohenberg als Heimsteuer, Morgengabe und Widerlage angewiesen. Im Jahr 1483 wurde Horb für 40.000 fl. rhein. von Österreich an Zollern verpfändet, 1525 aber wieder durch die Unterthanen gelöst. Im östreichischen Hausvertrag von 1565 wurde Erzherzog Ferdinand auf die Grafschaft Tyrol und die Vorderöstreichischen Lande und hiemit auch die Grafschaft Hohenberg abgetheilt. Nach dem Erlöschen der östreichischen tyrolischen Linie mit Sigmund Franz im Jahr 1665 fiel Horb mit der ganzen Grafschaft Hohenberg der älteren regierenden Linie des Hauses Östreich (damals K. Leopold I.) zu. Von 1606 an (Kreuter, Gesch. der vorderöster. Staaten 2, 263) besaß Markgraf Karl von Burgau, Sohn Erzherzogs Ferdinands aus der nicht standesmäßigen Ehe mit Philippine Welserin, die Grafschaft Hohenberg und somit auch Horb nebst Zugehörungen als österreichisches Reichsafterlehen; indeß schalteten und walteten während seines Besitzes die österreichischen Beamten im Namen der Erzherzoge hin und her fort. Nach seinem Tode im J. 1618 fiel das Lehen an Österreich zurück. – Von 1702 bis um 1718 war die Grafschaft Hohenberg pfandweise überlassen an Ludwig Johann Constantin Baron von Ulm. Der Obervogt Keller von Schleitheim wurde seines Dienstes entlassen und von Ulm, der sich huldigen ließ, verwaltete die Landhauptmannschaft selbst.[ER 1]

Zur Zeit der östreichischen Herrschaft bestund in Horb ein Obervogteiamt, zu welchem auch Altheim, Bildechingen, Eutingen, Grünmettstetten, Ihlingen und Salzstetten gehörten; Rohrdorf und Weitingen waren Bestandtheile des O.-A. Rottenburg.

Sonst saßen im Bezirke manche freie Herren (s. den. topogr.


  1. Die Abgrenzung des in diesen Gegenden gleichfalls genannten Westergaus (Stälin Wirt. Geschichte 1, 311–312) mit dem Nagoldgau bleibt dunkel.
  2. Gündringen in comitatu comitis Heinrici de Tuingen 1087. Wirt. Urkundenbuch 2, 395.

Errata

  1. S. 87. Die markierten Textpassagen wurden eingefügt. Siehe Berichtigungen und Nachträge, Seite 273–276.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_087.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)