Seite:OAB Horb 184.png

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(halbenglische) werden meist von Außen eingeführt und für den eigenen Bedarf, theilweise auch zum Verkauf gemästet. Beinahe jeder Bürger schlachtet alljährlich ein Schwein ins Haus.

Von Geflügel werden Hühner, Gänse und Enten gezogen, die häufig an Händlerinnen und in benachbarte Wirthschaften zum Verkauf kommen.

Die Bienenzucht treiben einige Bürger mit gutem Erfolg.

Der Ort liegt zwei Stunden nordöstlich von der Oberamtsstadt; Vicinalstraßen sind nach Baisingen, Eutingen und Hochdorf angelegt.

Die Gemeinde besitzt 126 Morgen Waldungen, von deren jährlichem, in 41 Klaftern bestehendem Ertrag jeder Bürger gegen Entrichtung von 3 fl. 1/2 Klafter erhält; überdieß sind noch 80 Morgen Privatwaldungen vorhanden.

Es bestehen drei Stiftungen gemeinschaftlich für die Gemeinden Göttelfingen und Vollmaringen und zwar:

1) Eine Almosenstiftung (der Stifter ist nicht genannt) von 4705 fl.; auf ihr ruhen ständige Ausgaben für Besoldungen, für Messen, Wachs etc. Der Rest der Zinsen mit etwa 90 fl. wird zur Unterstützung bedürftiger Einwohner, namentlich bei Unglücksfällen an Vieh verwendet und zwar gegenwärtig 60 fl. für Vollmaringen und 30 fl. für Göttelfingen.

2) Die v. Hornstein-Welsberg’sche Stiftung mit 1300 fl., von deren Zinsen 21 fl. 30 kr. als Besoldungen für Meßner und Hebammen abgehen; mit den übrigen Zinsen werden kranke Personen in beiden Orten unterstützt.

3) Die Stiftung der verstorbenen Gräfin Johanna von Waldburg-Zeil-Trauchburg im Betrag von 3000 fl. mit der Bestimmung, daß ärmere Knaben der beiden Orte zur Erlernung von Handwerkern Beiträge erhalten sollen.

Sämtliche Stiftungen werden von einem Beamten der fürstlichen Standesherrschaft Waldburg-Zeil-Trauchburg verwaltet.

Die von Eutingen nach Vollmaringen führende Römerstraße zieht etwa 400 Schritte westlich am Ort vorüber.

Etwa 1/4 Stunde nördlich vom Ort befindet sich im Gemeindewald Mark ein altgermanischer Grabhügel.

Göttelfingen, welches in seiner ältesten Schreibung Gotelibungun auf „Gottlieb“ als Stammwort hinweist, heißt – zum Unterschied von Göttelfingen O.-A. Freudenstadt – „Göttelfingen im Gäu“ (1346. Schmid Mon. Hohenb. 393).

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_184.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)