Seite:OAB Nagold 133.png

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wie, an die von Gültlingen und von diesen auch an Baden. In dem Testament des Markgrafen Jakob von Baden von 1453 erscheint ausdrücklich auch „A. zum Dorf genannt.“ (Schöpfl. Hist. Zar. Bad. 6, 280).

Bis 1570 war die Stadt hieher eingepfarrt (s. Stadt A.). Die Besetzung der Dorfpfarrei steht der Krone zu.

Bei A. überhaupt ist auch des Kirchspiels zu erwähnen. Solches war nach dem Landbuch von 1623 „ein mit seinen Marken umschriebener Bezirk, darin Stadt und Dorf A., Beuren, Ettmannsweiler, Fünfbronn, (damals Neuenbürger Amts), Simmersfeld und die von Gültlingischen Weiler Hesselbronn, Lengenloch, Mittelweiler und Sachsenweiler (beide letztere jetzt Zum Weiler) gelegen waren. Diese Orte waren von Alters her mit einander in die Kirche des Dorfs A. eingepfarrt gewesen, hatten Wunn’, Weid’ und Wasser, Viehtrieb und Äckerich insgemein zu genießen und in den im Bezirk gelegenen Wäldern (10.962 Morgen) Bau- und Brennholz zu ihrem Hausbrauch unentgeldlich zu empfangen; den Stab über das Kirchspiel aber hatte die Herrschaft.“

Diese Genossenschaft stammte aus uralten Zeiten; das Stadtbuch von A. 1490 sagt: sie sei schon vor 300 Jahren also hergebracht, genützt und gebraucht worden. Vielleicht entstand sie schon bei der ersten Ansiedlung in dieser Gegend, erhielt sich auch noch, als 1570 die Stadt A., 1598 Simmersfeld (wozu Beuren, Ettmannsweiler und Fünfbronn Filialien) einen eigenen Pfarrer bekam. Alljährlich ein-, wenn es die Noth erforderte, auch mehrmal, hielt der Vogt in Altensteig auf dem Rathhaus daselbst, in Gegenwart von Bürgermeister, Gericht und Rath der Stadt und vom Besitzer von Berneck oder von dessen Abgeordneten, einen Kirchspielstag, zu dem die Schultheißen der genannten Orte und die 4 Kirchspielsmänner (1 von der Stadt, 1 von Simmersfeld, 1 von Fünfbronn, 1 von den Gültlingischen Orten) berufen wurden. Die Kirchspielsmänner waren Aufseher über die Kirchspielswaldungen und mußten schwören: Getreuen Fleißes ihrem Amte abzuwarten, die Gerechtsamen des Kirchspiels handzuhaben, die Aufsicht über dessen Wälder zu führen, das Holz daraus zu vertheilen und was sie erfuhren, das den Gerechtsamen und Verträgen zuwiderlaufe, am gehörigen Orte anzubringen. Bis 1603 waren Württemberg und Baden als Oberherren der Kirchspielsorte dabei zugleich betheiligt, von da an hatte Württemberg allein den Stab. Alle Frevel, die hier geschehen, sollten in A. gerichtet werden, wo das von römischen Kaisern und Königen erlangte und bestätigte Hofgericht mit Stock und Galgen

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_133.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)