Seite:OAB Neuenbuerg 182.png

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zu lassen. Am 15. Sept. 1414 bat das Kloster den Kaiser Sigmund, es auch künftig wie seine Vorgänger den Grafen von Württemberg zu empfehlen und es in deren Schirm zu geben und am 12. Aug. 1416 bekannte Abt und Convent, daß sie den Grafen Eberhard (den Milden) und dessen gleichnamigen Sohn zum Herrn und Schirmer angenommen hätten. Und so erhielt die württembergische Schirmherrschaft nicht so bald mehr eine Unterbrechung. Am 29. Juni 1459 versprach Graf Ulrich dem Kloster für sich und seinen Mündel Graf Eberhard: wenn sie in eine Fehde oder einen Krieg gerathen würden, wollten sie dasselbe mit seinen Besitzungen solchen Krieges müßig lassen, und Graf Eberhard selbst befreite es 1464 für Bezahlung von 1000 fl. von Jägeratz, Hundslege und Gastung und erneute ihm den 11. März 1465 das Versprechen, es gegen Jedermann außer gegen einen einmüthigen römischen Kaiser und König zu schirmen. 1

Als aber nach dem Tode Herzog Eberhards I. im J. 1496 dessen übelberüchtigter Vetter Eberhard II. die Regierung antrat, stellte sich das Kloster unter Berufung auf sein Recht freier Schirmherrschaft unter markgräflich badischen Schutz, indem es unter dem 1. Nov. d. J. dem Markgrafen Christoph sich verschrieb, es wolle bei dessen Lebzeiten keinen andern Schutzherrn annehmen, und steckte dessen Fahne öffentlich auf. Darüber entrüstet drang Herzog Eberhard II., nachdem er mehreren Klosterorten Eid und Huldigung abgenommen hatte, in das Kloster mit 500 Mann Fußvolks und einigen Reitern und riß die Fahne nieder, wobei es nicht ohne Plündern abging. Das Kloster, nur kurze Zeit durch den Zwang dem Herzog sich fügend, beschwerte sich bei Kaiser und Reich, der Abt Bartholomäus persönlich beim Wormser Reichstag von 1497. Die Gründe jedoch, welche Eberhard für sein Recht auf den Schirm des Klosters anführte, erschienen so gewichtig, daß K. Maximilian, welcher unter dem 9. März 1496 die Anerkennung eines zu suchenden Schirmherrn sich vorbehalten und am 14. Sept. d. J. bereits den Übergang der Schutzherrschaft an den Markgrafen gut geheißen hatte, es dennoch nicht wagte, dem Herzog sein Anrecht zu bestreiten, um so weniger, da dieser seinerseits sich auch auf Zusagen der königlichen Majestät berief. Es kam vielmehr am 31. Mai 1497 zu Stuttgart zwischen Württemberg und Baden ein Vergleich zu Stande, welchen der König am 28. Sept. d. J. bestätigte und worin der Markgraf Christoph die Schirmvogtei des Klosters an den Herzog abtrat, sich jedoch den Schutz über die mehreren im badischen Gebiet

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_182.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)