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Nordosthalden und auf bessern Böden der Plateau’s, ja selbst an Süd- und Westhalden nicht so gar selten, und manche Gemeinden machen auch anerkennenswerthe Ausnahmen von dem eben Geschilderten. In neuester Zeit insbesondere geschieht unter dem Einflusse des neuen Gemeindewaldgesetzes überall so viel als möglich für Verbesserung der Gemeinde- und Stiftungswaldungen, nicht nur durch Zwang, sondern auch durch Beispiel, Belehrung und Ermunterung, durch Abgabe guter und billiger Pflanzen aus den Pflanzschulen des Staats sowie durch Anlagen eigener Pflanzschulen Seitens der Gemeinden, durch geordnetere Schlagführung und Abfuhr, durch rechtzeitige Bestandespflege und sorgfältigeren Kulturbetrieb.

Auch Beispiele der Vermehrung des Gemeindewaldareals durch Aufforstung von Weideflächen etc. sind aus neuester Zeit (Winterlingen) zu verzeichnen.

Der Zustand der Privatwaldungen ist im Ganzen schlechter, als der der Körperschaftswaldungen.

Mit Ausnahme der Waldungen der Stadtgemeinde Ebingen, welche für deren Bewirthschaftung einen eigenen Techniker hält, werden sämmtliche Körperschaftswaldungen durch das Staatsforstpersonal gegen einen jährlichen Beitrag von 80 Pfennig pro Hektar bewirthschaftet.

Wie die Bewirthschaftung der Staatswaldungen, so wird auch die der Körperschaftswaldungen nach – alle 10 Jahre zu erneuernden – Wirthschaftsplanen geführt, welche von geprüften Technikern (bei den der Staatsbeförsterung unterstellten Gemeinde- und Stiftungswaldungen durch die betreffenden K. Revierförster) nach vom Staate gegebenen Vorschriften gefertigt und auf womöglich nachhaltig gleiche Nutzung eingerichtet sind. Außerdem wird die Wirthschaftsführung in den Staatswaldungen durch Bestandes- und Wirthschaftskarten erleichtert. Bei den Gemeinden und Stiftungen sind letztere (sogenannte Übersichtskärtchen im Maßstab 1 : 20.000) und eigene Waldflurkarten eingeführt. Die Nutzungsregulirung gründet sich auf das kombinirte Flächen- und Massenfachwerk. Innerhalb einer 10jährigen Wirthschaftsperiode werden die Materialanfälle bei den Hauptnutzungen von Jahr zu Jahr gegeneinander ausgeglichen, die Durchforstungen nach der Fläche in jährlich annähernd gleicher Größe vollzogen. Für den gleichen Zeitraum werden durch den periodischen Kulturplan und bei den meisten Gemeinden durch den periodischen Streunutzungsplan die nöthigen Kulturen angeordnet und die

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 177. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0177.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)