Seite:OABalingen0182.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

9 %. Grobe Exzesse an grünem Holz kommen wenig vor. Das schädliche Besenreisschneiden an jungen Weißtannen und das Erntewiedenschneiden an jungen Fichten hat neuerer Zeit namentlich in Gemeinde- und Stiftungswaldungen ziemlich abgenommen.

Während der Forstschutz in den Staatswaldungen ein guter ist, läßt derselbe in den Körperschaftswaldungen, obgleich er in neuerer Zeit sich auch gebessert hat, noch vieles zu wünschen übrig; es ist dies hauptsächlich der oft sehr schlechten Bezahlung der Gemeindewaldschützen zuzuschreiben. Von der Wirkung des Gesetzes vom 16. August 1875 über Bewirthschaftung und Beaufsichtigung der Körperschaftswaldungen, noch mehr aber von der neuen allgemeinen und insbesondere der Forststrafgesetzgebung, nach welcher jetzt außer den forstpolizeilichen Vergehen alle weiteren Vergehen im Walde von den Gerichten bestraft werden und die Anbringgebühren abgeschafft sind, läßt sich für die Zukunft noch weitere Besserung des Forstschutzes erwarten. Von dem Rechte der Körperschaften, den Forstschutz in ihren Waldungen dem Forstschutzpersonal des Staats gegen entsprechende Beiträge zu übertragen, haben bis jetzt nur 6 Gemeinden und 1 Stiftung mit zusammen 305 ha Waldbesitz Gebrauch gemacht.

h) Weidewirthschaft.

Das Areal der eigentlichen Weiden beträgt 14.1057/8 Morgen,
davon sind mit Holz bewachsen 0.53765/8 Mo
bloß mit Gras 0.87292/8 Mo

Den Gemeinden gehören davon 12.5795/8 Mg. Neben diesen eigentlichen Weiden sind noch 10254/8 Mg. Öden vorhanden, welche soweit es möglich ebenfalls beweidet werden. Die Weiden sind im allgemeinen gut und gesund und locken viele Schafherden aus dem fernen Unterland an. Außer Ebingen, welches neben ausgedehnten Schafweiden auch noch besondere Weiden für eine Jungvieh- und eine Ziegenherde hat, werden sämmtliche Weiden, auch die Brach- und Stoppelweiden, bloß mit Schafen beschlagen und sind für die meisten Gemeinden gute Revenüen; besonders für Ebingen, Onstmettingen, Truchtelfingen, Thailfingen, Thieringen, Meßstetten, Laufen, Ober-Digisheim, Unter-Digisheim, Pfeffingen. Nur Stockenhausen und Streichen haben keine Schafweiden, welche verpachtet werden.

i) Allmanden werden willkürlich gebaut und sind in sämmtlichen Gemeinden vorhanden und unter die Bürger vertheilt, entweder auf eine gewisse Reihe von Jahren, oder auf Lebensdauer.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0182.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)