Seite:OABalingen0225.jpg

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ihren Revers für das nunmehrige Gnadenjagen am 18. d. M. ausstellten, sollte der Forstmeister zu Balingen alles wie vormals bei der freien Pürsch tractiren, wenn aber der Herzog in eigener Person jagen wolle, sollten die Einwohner von Stadt und Amt die opera venatoria zu leisten haben. Einen wiederholten Versuch, den hiesigen Freipürschbezirk aufzuheben, welchen Herzog Karl Alexander machte, nahm derselbe den 31. Januar 1737 abermals gegen Schießung eines Stückes Geld zurück (Balinger Vertragsbuch auf der stadtschultheißenamtlichen Registratur) und erließ den 20. Februar d. J. eine auch für diese Gegend giltige Freipürschordnung. Allein den 5. Juli 1806 hob K. Friedrich die freie Pürsch überhaupt auf, worauf der Balinger Landtagsabgeordnete noch in der Ständeversammlung vom 31. Oktober 1815 gegen die Verpachtung der Jagd als königlichen Eigenthums durch das Oberforstamt protestirte (Verhandl. in der Versamml. der Landstände 1815 XII S. 26, 39 ff.). Gemäß einem Erlasse des Ministeriums des Innern vom 7. Juni 1819 wurde zufolge K. Entschließung vom 8. Mai d. J. der größere vormalige Freipürschbezirk am Neckar und Schwarzwald überhaupt und so auch der Balinger-Ebinger wieder hergestellt und den betreffenden Gemeinden und Gutsherrschaften das Jagdrecht innerhalb ihrer Markungen und Gutsbezirke unter gewissen Beschränkungen zurückgegeben (Knapp, Annalen, 3. Heft S. 112 ff.), allein auch dieser Rest der freien Pürsch erlag der Gesetzgebung des Jahres 1849. 1

Südlich an diese freie Pürsch grenzte der Hohenberger Forst. Nach einem Vertrage vom 18. Mai 1490 zwischen K. Maximilian I. und Graf Eberhard im Bart lief die Grenzlinie des letzteren, soweit sie hier in Betracht kommt, von Hausen am Thann, „an den Lochenstein, der Eck nach umhin in die Schwenninger Staig (etwa Meßstetten) hinüber in die Bitzer Staig (östlicher Thalabhang bei Ebingen), dann hinauf der Eck nach in das Zoller Hörnle und soll dort enden“. Doch gab es wegen dieser Grenze mancherlei Streitigkeiten, welche durch Vergleiche beizulegen versucht wurde, so zu Tübingen am 12. Nov. 1582, betreffend die Rektifizirung der Grenze zwischen der Bitzer Staige und dem Zellerhörnle[ER 1], zu Ebingen am 17. Juli 1583 betreffend die Steinsetzung nach der Grenze von 1582, zu Stuttgart am 5. November 1596 betreffend einen von Zollern längs seiner Grenze errichteten Wildzaun, der theilweise auf Freipürschgebiet stand. – Zuletzt betrat die Grenze zwischen der freien Pürsch

Errata

  1. S. 225 Z. 5 v. u. lies: Zellerhörnle. Siehe Nachträge und Berichtigungen, Seite 543.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 225. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0225.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)