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Leib, mit guter Vorbetrachtung und nach Rath unserer guten Freunde zu den Zeiten und an den Stätten, da wir wohl thun mochten“ an den Grafen Eberhard den Milden und seine Erben Schalksburg ihre Feste (auf der Markung von Laufen s. unten) mit der Herrschaft: Balingen die Stadt, Burgfelden, [1/2] Dürrwangen, Endingen, Engstlatt, Erzingen, Frommern, Heselwangen, Laufen, Ober-Digisheim, Onstmettingen, Pfeffingen, Streichen, Thailfingen, Truchtelfingen, Waldstetten, Weilheim, Zillhausen, den Kirchensatz zu Roßwangen (OA. Rottweil) 5 Schill. Hllr. und 1 Malter Korngelds in Thieringen, einen Hof und 2 Pfd. Hllr. Steuern zu Stockenhausen, 3 Pfd. 4 Schill. Hllr., 4 Malter Korngelds, 6 Hühner und 1 Viertel Eier zu Wannenthal und den Zehenten zu Melchingen (hohenzoller. OA. Gammertingen), alles mit Kastvogteien, Widumhöfen, Kirchensätzen und Kirchen, mit Leuten, Gütern, Vogteien und Gerichten, mit Mühlen, Fischereien, Holz und Feld, auch mit allen Einkünften und anderen Zugehörden, wie sie selbst es bis auf diesen Tag genossen hatten, als rechtes freies Eigenthum mit den zur Schalksburg gehörigen Lehen, darunter auch die Fronhöfe in Frommern und Truchtelfingen, die sie vom Kloster St. Gallen, Leibeigene in Dürrwangen und das Zehentlein zu Pfeffingen, die sie vom Kloster Ottmarsheim zu Lehen trugen, für 28.000 Goldgulden. Von dem Verkaufe nahmen sie allein aus die Rechte und Lehenschaften, welche der Graf mit seinen Vettern von Zollern gemeinschaftlich besaß und welche nach dem Senioratsvertrage vom 27. Juli 1342 „allweg der älteste von Zollern“ zu verleihen hatte. Neben ihnen siegelten auf ihre Bitte die Verkaufsurkunde Graf Wölflin von Veringen, Graf Rudolf der Ältere von Sulz, Graf Rudolf von Hohenberg, Graf Ostertag (IV., Tägli) von Zollern, Friedrich von Gundelfingen, Konrad von Geroldseck, Rudolf der ältere von Fridingen, Burkhard von Thierberg. Damit aber zur Rechtsgiltigkeit des Verkaufs nichts fehle, so erschienen am 15. d. M. der Graf und seine Gattin mit Heinrich von Gültlingen als württembergischem Bevollmächtigten vor dem Hofgericht in Rottweil, bezeugten, daß sie die Herrschaft an den Grafen Eberhard verkauft haben, und übergaben sie dem Bevollmächtigten desselben unter den gewöhnlichen Rechtsförmlichkeiten, „mit Hand und Mund“, Verena noch insbesondere mit „Zopf und Brust“ und ihrer und ihres Vogts, des Grafen Ostertag, Hand. Mußte sie doch auch, weil ihre Morgengabe auf die Feste Schalksburg mit Zugehörungen und die

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0280.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)