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Winzeln an das Kloster St. Georgen im J. 1094 (vergl. unten bei Ehestetten). Während sodann in der Bestätigung des St. Georger Besitzes durch Pabst Innocenz II. vom 14. April 1139 desselben gar nicht gedacht wird, urkundet Bischof Hermann von Constanz (wohl I., reg. 1141–1165), daß das Kloster St. Georgen in einem Streit mit dem Priester zu Dürrwangen in Betreff des Zehntbezugs allda obgesiegt habe, und findet sich in der folgenden Bestätigung durch Pabst Alexander III. vom 26. März 1179 sogar der Ort selbst mit der Kirche und der Hälfte des Zehnten als dem Kloster zustehend aufgeführt (Wirt. Urkb. 2. 10. 198). In der Folge gehörte er wenigstens zur Hälfte zur zollerischen Herrschaft Schalksburg und kam mit ihr den 3. Nov. 1403 an Württemberg (S. 279). In dem betreffenden Verkaufsbriefe findet sich zwar keine Andeutung darüber, daß es sich hier bloß um die eine Hälfte des Ortes handle, allein die andere Hälfte war damals bereits im Besitz der Familie von Bubenhofen. Schon den 5. Febr. des genannten Jahres nemlich wurden die Nachkommen und Erben Heinrichs sel. von Bubenhofen einerseits und das Kloster St. Blasien andererseits wegen Streitigkeiten in Betreff von Leuten und Gütern, sowie eines Vogtrechts allhier und zu Roßwangen (OA. Rottweil) durch Graf Rudolf (VI.) von Hohenberg und den Ritter Volz von Weitingen verglichen (Monum. Hohenb. 818); um die Mitte dieses Jahrhunderts erscheint der Antheil der Familie am Ort in der letztwilligen Disposition Wolfs von Bubenhofen (vergl. unten Geislingen) und am 10. Dezember 1468 urkundete Hans von Bubenhofen, daß Graf Ulrich von Württemberg es anerkannt habe, der Halbtheil des hiesigen Gerichts gehöre ihm, daß das Halten des Stabs zwischen den beiderseitigen Amtmännern abwechseln und der andere Amtmann immer bei dem Stabhaltenden sitzen, daß das vom Gericht Abfallende beiden Theilen gemeinschaftlich sein, die Lehenschaft der Kaplanei jedoch Württemberg allein zustehen solle (vergl. auch S. 283). Aus bubenhofischem Besitz kam diese Hälfte des Orts im Beginn des 2. Viertels des 16. Jahrhunderts mit Geislingen (s. d.) durch hailfingen-weitingen’sche Vermittelung an die Gültlingen und Stotzingen; den 20. April 1553 jedoch verkaufte Hans von Stotzingen zu Geislingen seine Ortshälfte (damals 7 Erblehenshöfe) mit allen Rechten und Zubehörden an Herzog Christoph von Württemberg um 3225 fl., so daß letztere Herrschaft von da an im Besitz von ganz Dürrwangen erscheint. 1

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 319. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0319.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)