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Hugo von E. zu Irslingen (OA. Rottweil) bei einer Schenkung Hezelos und Hermanns an das Kloster als Zeuge erscheint, so ist derselbe vielleicht ein hiesiger Lehensmann der Herren von Winzeln oder aber der bereits, fürs Jahr 1094, genannte Sohn Landolds (Zeitschr. für die Geschichte des Oberrheins 2, 207. 215. 220). 1

In Folge der genannten Schenkung erscheint Ehestetten, das zweite Mal zugleich mit der Kirche, in den päbstlichen Bestätigungsurkunden des St. Georger Besitzes vom 14. April 1139 und 26. März 1179 (Wirt. Urkb. 2, 10. 198). Allein lange blieb der Ort nicht beim Kloster, bildete vielmehr in der Folge wie die benachbarten Orte Unter-Digisheim, Hartheim und Heinstetten (diese beiden bad. BA. Meßkirch) einen Bestandtheil der Herrschaft Werrenwag (gleichfalls bad. BA. Meßkirch), welche in nicht näher bekannter Zeit an die Grafen von Hohenberg kam. Aus deren Hause verzichtete Graf Heinrich am 12. Oktober 1342 zu Gunsten der St. Martinskirche zu Ebingen auf eine hiesige Wiese, allein schon am 26. Oktober 1381 verkaufte Graf Rudolf III. mit der Grafschaft Hohenberg auch die Herrschaft Werrenwag an Herzog Leopold den Frommen von Österreich (Mon. Hohenb. 375. 659). Gegen die Mitte des folgenden Jahrhunderts befand sich Eberhard von Hörnlingen (Herrlingen OA. Blaubeuren) zu Werrenwag gesessen im Pfandbesitz der Herrschaft Werrenwag und versetzte aus ihm unter Vorbehalt des österreichischen Losungsrechts das Dorf Ehestetten mit allen Rechten und Zugehörden am 29. April 1444 um 200 fl. Rh. in Gold an Renhart von Melchingen (hohenzoll. OA. Gammertingen). Der letztere aber gestattete im J. 1453 um die gleiche Summe dem Schultheißen, Rath und Bürger zu Ebingen die Einlösung. Erzherzog Albrecht VI. von Österreich gab am 9. Juli, wiederum unter Vorbehalt des österreichischen Losungsrechts, die Einwilligung zur Einlösung dieses „unseres Dorfs, das von Alter her zu unserem Schloß Werrenwag gehört“, durch Ebingen (v. Lichnowsky 6. Nro. 1810) und Renhart bescheinigte am 12. Oktober den Empfang der 200 fl. Da eine Wiedereinlösung nicht erfolgte, blieb Ebingen im Besitz des Orts, der freilich bald sehr abgenommen haben muß, indem schon das Landbuch von 1624 desselben beim Amt Ebingen nur noch unter der Rubrik Mühlen „Sägmühlen, eine zu Eestetten bei St. Stephan, ist gemeiner Stadt eigen; Lohmühlen, allda zu Eestetten, ist der Inhaber eigen“ gedenkt, und auch das Werrenwager Urbar von

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 357. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0357.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)