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wie es Wolf von Bubenhofen und nach ihm Wendel von Hailfingen sel. und Hans von Weitingen innegehabt, besessen, genützt und genossen, als sein eigen Gut innehaben, brauchen, nutzen und nießen, dafür aber alle Renten, Zinsen, Gülten und Schulden, woher die rühren mögen, ablegen, ausrichten und bezahlen“ solle. Nur die auf den Tag des Vertragsabschlusses nicht angezeigten Gülten sollten von beiden gemeinschaftlich getragen werden und wegen solcher kam es in der Folge zwischen beiden zu einem vor dem Rottweiler Stadtgericht und in der Appellationsinstanz vor dem Reichskammergericht verhandelten Prozesse (St.A.). Bald darauf (nach Gabelkovers Collectaneen 4, 1387b. noch im Jahre 1527) verkaufte Gültlingen Schloß und Dorf Geislingen, das Dorf Roßwangen [desgleichen wohl Dotternhausen und halb Dürrwangen], den Hof Bronnhaupten samt der Mahl- und Sägmühle zu Balingen um 4000 fl. an Hans von Stotzingen aus der bekannten oberschwäbischen Familie, welcher sich schon im J. 1528 „zu Geyselingen“ nennt (Hohenzoller. Mittheil. 8, 96 ff.).[1] 1

In der stotzingischen Familie blieb Geislingen über ein Jahrhundert und zwar als Eigenthum, denn nur der Blutbann ging vom Kaiser zu Lehen und stammt der älteste noch vorhandene kaiserliche Lehenbrief über denselben vom Jahre 1540. Den 18. April 1598 theilten Hans Jakobs von Stotzingen vier Söhne ihr gesammtes väterliches Erbe (Aktivvermögen angeschlagen zu 124.319 fl. 24 kr. 5 Hllr., hievon Passiva 45.550 fl. 19 kr. 5 Hllr., Rest 78.769 fl. 5 kr., daher jeder ein Viertel mit 19.692 fl. 16 kr. 1 Hllr.) vermöge eines sehr umfangreichen Theilungsinstruments, welches über die damaligen Rechtsverhältnisse des Guts, des Orts, der Unterthanen, insbesondere mit Rücksicht auf diese Theilung die umfassendsten Normen enthält (Auszug im St.A.). Es erhielt hienach der erste Sohn Hans Jakob das Gut Beuron (hohenzoller. OA. Sigmaringen) angeschlagen zu 19.692 fl. 16 kr. 1 Hllr., der zweite Hans Ulrich das adelige Gut Bronnhaupten, angeschlagen zu 24.025 fl., der dritte Hans Sigmund den sog. neuen Burgstall zu Geislingen mit Zugehör angeschlagen zu 38.301 fl. 4 kr. 2 Hllr., wozu der Inhaber des Schlosses Geislingen, da in dieser Hälfte noch kein adeliger Sitz war, zur Erbauung eines solchen 2000 fl. zu zahlen schuldig war (späterer thurn- und taxis’scher Theil),


  1. Die Zimmerische Chronik (2, 506) ist hier nicht ganz genau.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 398. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0398.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)