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Der Ort, dessen Name von zweifelhafter Ableitung ist,[1] wird das erste Mal genannt, als um die Mitte des 12. Jahrhunderts das Kloster St. Blasien vom Kloster Reichenbach den Richard von Dotternhausen und seine Schwester Rilinda von „Husingin“ ertauschte (Wirt. Urkb. 1, 411). Weiter werden hiesige Leute und Güter, welche zur Herrschaft Winzeln (siehe unten) und ebendamit zum Kloster Beuron gehörten, ausdrücklich genannt, als Graf Friedrich der Erlauchte von Zollern den 22. April 1253 die Schirmvogtei über genanntes Kloster übernahm, sowie als die Witwe des Grafen Friedrich von Zollern gen. Merckenberg, die Gräfin Udelhild, und ihr Sohn, Graf Friedrich von Zollern den 12. April 1303 / 3. Februar 1305 mit ihrer Herrschaft Mühlheim diese Schirmvogtei an den Bischof Heinrich von Constanz verpfändeten (Monum. Zolleran. 1, 69. 112. 116. 118, vergl. auch Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins 6, 414 ff.). In den späteren Verkaufsbriefen der Herrschaft Mühlheim werden diese Leute und Güter nicht mehr erwähnt.[2] 1

Dagegen erscheint Hossingen selbst in hohenbergischem Besitze, bis Graf Heinrich von Hohenberg den 20. Dezember 1347 die Dörfer Hoßingen und Mestetten, Leute und Gut und Gerichte, samt dem Maierhof zu Dürnwangen unter der Kirche und 18 Mltr. Kernen Vogtrechts zu Nusplingen um 600 Pfd. Hllr. an den Ritter Heinrich von Thierberg verkaufte (Monum. Hohenb. 397). In der Familie des Käufers verzichtete Arnold von Thierberg den 16. Juli 1342 gegenüber dem Leutpriester zu Tüngen auf alle seine Ansprüche an den hiesigen Maierhof, welcher den 26. April 1381 von dem Ebinger Bürger Heinrich Schmid um 46 Pfd. Hllr. an die Ebinger Klause verkauft wurde; weiterhin Anastasia von Thierberg, Dietrichs des Herters von Dußlingen Hausfrau, den 6. April 1385 vor dem Hofgerichte zu Rottweil gegen ihre Schwester Anna von Thierberg und deren Gemahl Konrad von Hölnstein auf ihren Antheil an Thierberg, der Feste mit dem Bau und mit dem Begriff und mit aller Zugehörde, sowie den Dörfern Metstetten, Dieringen und Hossingen mit Zugehörden, den Ebershof zu Lutlingen und den genannten


  1. Hossen bedeutet schüttern, sich stark bewegen, im Schwäbischen auch wiegen, schaukeln, sowie hüten, daher Nachthosser = Nachthirt (Schmid, Schwäb. Wörterbuch 288).
  2. Über spätere Beuroner Bezüge dahier vergl. Alemannia 8, 192.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 409. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0409.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)