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Doch ist der Ertrag an Bucheln unbedeutend, wichtiger und häufiger ist das Erträgniß an Eicheln.

5) Der geringfügige Ertrag an Wildobst wird in den Staats- und Gemeindewaldungen verliehen.

6) Waldweide findet auf fremdem Waldeigenthum nicht mehr statt. Haselnüsse, eßbare Beeren, officinelle Kräuter etc. werden hin und wieder gesammelt, aber nicht verliehen.

Der Ertrag der Waldungen an Brennholz wird von den Bezirksangehörigen verbraucht und es wird in dem Bezirk mehr Brennholz ein- als ausgeführt. Eichenes Nutzholz dagegen wird nicht nur im Bezirk verarbeitet, sondern kommt theilweise als Schwellenholz auf unsere und entferntere Bahnen. Wellbäume und Holländerstämme, wie solche die Gemeindewaldungen von Kleingartach und verhältnißmäßig noch mehr die von Niederhofen, Massenbachhausen und Massenbach erzeugen, finden einen ausgedehnten Markt. Sägeklötze kommen an den Neckar. In den Staatswaldungen wird das Holzerzeugniß mit Ausnahme des zu Staatszwecken verwendeten im Aufstreich verkauft, während in den Gemeindewaldungen ein Theil des Brennholzes, in einigen auch des Nutzholzes, als sogenannte Bürgergabe an die Gemeindebürger vertheilt, der Rest aber, zum Theil unter beschränkter Konkurrenz, im Aufstreich verkauft und der Erlös zu Gemeindezwecken verwendet wird.

Von Holz verzehrenden Gewerben sind zu nennen: Bierbrauereien, Branntweinbrennereien, Ziegelöfen, Schmidessen, Bäckereien etc.

Die Holzpreise in dem Forstbezirk Bönnigheim (Stromberg) betrugen:

a) Nutzholz pro Cubikfuß in den Jahren
1800. 1820. 1840. 1870.
Eichenholz 10 kr. 121/2–14 kr. 12,7–12,9 kr. 12–30 kr.
Buchenholz 8 kr. 8–10 kr. 12,3–15 kr. 15 kr.
Nadelholz 8–83/4 kr. 8–16 kr.
b) Brennholz per Klafter:
1800.     1820.     1840.     1870.
fl. fl. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. fl.
Eichene Scheiter 7 08. 7. 09. 30. 11. 20. –17. 38. 17 –24.
Buchene Scheiter 9 –13. 10. –13. 30. 16. 13. –19. 43. 18 –21.
Nadelholz-Scheiter 4 06. 6. 30. 08. 50. 10. 41. –13. 48. 12 –15.

Speciell im Revier Güglingen waren dieselben:

a) Nutzholz pro Cubikfuß in den Jahren:
1820. 1840. 1860. 1870.
Eichenholz 121/4 kr. 13–14 kr. 9–24 kr. 12–30 kr.
Buchenholz 111/4 kr. 12–14 kr. 14 kr. 15 kr.
Nadelholz 8 kr. 10 kr. 8–12 kr. 8–16 kr.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0114.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)