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Arrestlokale mit den erforderlichen Requisiten befinden sich in sämtlichen Gemeinden; ebenso sind in allen eigene Polizeidiener aufgestellt.

Die Landjägermannschaft ist folgendermaßen im Bezirk vertheilt: in Brackenheim der Stationskommandant mit zwei Mann; in Schwaigern und Zaberfeld je ein Mann.

3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne sind in 15 Gemeinden vorhanden. Von der Amtskörperschaft sind zwei Oberfeuerschauer aufgestellt mit dem Sitz in Brackenheim und Güglingen.

Die Baukoncessionsgesuche, welche das Oberamt zu erledigen hat, werden von den hiefür bestellten Oberfeuerschauern begutachtet.

Kaminfeger befinden sich zwei im Bezirk: in Brackenheim und Güglingen.

Feuerlöschmannschaften sind allenthalben organisirt; Brackenheim, Güglingen und Schwaigern haben freiwillige Feuerwehren, zu deren Ausrüstung die Amtskorporation Beiträge verwilligt hat, wie diese auch für Dienstleistungen bei auswärtigen Bränden Prämien ausbezahlt.

Im Übrigen werden die Feuerwehren auf Kosten der betreffenden Gemeinden unterhalten.

Brauchbare Feuerspritzen, übrigens die meisten älterer Konstruktion, befinden sich in 27 Gemeinden; in 14 Gemeinden sind außerdem Tragspritzen und in 4 Gemeinden, beziehungsweise Parzellen, Handspritzen.

Im Ganzen befinden sich im Bezirk 4 Saugspritzen (ganz neu), 27 Fahrfeuerspritzen, 16 Tragspritzen und 5 Handspritzen.

Andere Requisiten, wie Butten, Eimer, Leitern, Hacken, sind überall vorhanden.

Brandfälle kamen früher selten vor; erst im Jahr 1872 vermehrten sich solche, indem in einem Zeitraum von zwei Monaten nicht weniger als fünf nicht unbedeutende Brände ausbrachen, der letzte größere Brand fand im Oktober 1872 in der Gemeinde Stethen a. H. statt.

Die Zahl der im Bezirk vertretenen Mobilarversicherungsgesellschaften beträgt 19, für welche ungefähr 100 Agenten, worunter 18 auswärtige, thätig sind. – Auf die einzelnen Gesellschaften kommen 2–14 Bezirksagenten.

Die Versicherung des Mobiliarvermögens hat in neuerer Zeit an Ausdehnung sehr zugenommen und ist auch auf dem Lande sehr verbreitet.

4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Eichämter im Sinne der deutschen Maß- und Gewichtsordnung befinden sich keine im Bezirk; wohl aber Faßeichungsanstalten in den

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0129.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)