Seite:OABrackenheim0263.jpg

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und Stockheim, wogegen ihm das Kloster 2 Fuder Weins und 6 Pfd. Hllr. jährlicher Gült zu Güglingen überließ. Der genannte Graf Heinrich kam auch wirklich nach Konrads Tod (um 1313) in den Besitz von Güglingen nebst der Hälfte der Burg Blankenhorn und dazu gehörigen Leuten und Gütern, und den 3. Febr. 1320 verzichteten Konrads Wittwe Elisabeth und ihr zweiter Gemahl, Zeisolf von Magenheim, ausdrücklich auf alle etwaige Ansprüche daran zu seinen Gunsten.

Allein die Stadt kam aus dem ebersteinischen Besitze bald in den Württembergs, denn schon den 12. August 1327 verpfändete sie Graf Ulrich III. von Württemberg mit seinem Antheil an Brackenheim und mit der Burg Blankenhorn (s. o. S. 179) vorübergehend an Kurmainz. Den 27. Apr. 1338 kaufte Graf Ulrich von Johannes Gerre seine Leute und Güter hier und in Rodbach um 15 Pfd. Hllr. (St.-A.) und im J. 1362 wies er die Stadt wegen der Ämterbesetzung daselbst an seinen Bruder Eberhard den Greiner (Steinh. 2, 339); im J. 1380 erscheint dieselbe in der Widdumsverschreibung für die Gräfin Antonia von Württemberg und im J. 1420 als Eigen der Herrschaft Württemberg. Bald darauf kam sie mit der Burg Blankenhorn vorübergehend in neippergischen Pfandbesitz (vrgl. Urk. vom 7. Nov. 1432 und die unten zu erwähnende vom 27. Aug. 1433 im St.-A.)

Als „civitas“ wird Güglingen schon in der obengenannten Urkunde vom 8. März 1295 bezeichnet. Genannt werden um diese Zeit allhier: Konrad Spät als Leutpriester und mit ihm den 14. Juli 1309 sein Geselle Konrad (Mone 4, 193); 1295/6 Heinrich von Lutenbach als Vogt, Heinrich gen. Roßhaupt als Schultheiß, sowie als Bürgermeister und Geschworene der Stadt Eberhard Sartor (Schneider), Renzo d. j., Berthold Vehelin, Heinrich Heldenmann, Walther Faber (Schmid), Berthold Rademann und Berthold Hospes (Wirth); 1310 Berthold als Schultheiß. Die Obervögte (1359/1752), Untervögte (1540–1759) und Oberamtmänner (1759–1808) zu Güglingen s. Klunzinger 3, 61 ff. Den 15. März 1698 wurde der Stadt erlaubt, alle Wochen wieder einen Wochenmarkt am Samstag, den 18. Okt. 1836 je am Dienstag nach dem 3. Advent zu den am Dienstag vor dem Palmtag und am 18. Aug. schon bestehenden Vieh- und Krämermärkten noch einen weiteren zu halten; 1840 wurde ihr das seit geraumer Zeit nicht mehr geübte Recht, einen Wochenmarkt zu halten erneuert (Klunzinger 3, 57). – Bis 1805 schickte Stadt und Amt Güglingen einen eigenen Abgeordneten zum Landtag.

In Betreff der hiesigen kriegsgeschichtlichen Ereignisse, welche, wie auch sonst in der Gegend, namentlich in fremden Truppeneinquartierungen, Kontributionen, bestanden und deren Einzelheiten Klunzinger (3, 18–56) sehr ausführlich schildert, ist außer dem schon im

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0263.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)