Seite:OABrackenheim0302.jpg

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empfangen, daß sie sich zum schnellen Rückzug entschlossen und die Schiffe im Stich ließen (v. Martens 530).

In Folge der Mediatisirung der Reichsritterschaft durch den Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. Dec. 1805 und die Rheinbundsakte vom 12. Jul. 1806 kam das ganze zum Ritterkanton Kraichgau gehörige ritterliche Lehen unter die badische Landeshoheit, allein durch den Staatsvertrag vom 13. Nov. 1806 trat Baden dasselbe an Württemberg ab.

Die hiesige Neckarfahrgerechtigkeit, zum neippergischen Lehen gehörig, wurde ursprünglich nur mit einem Nachen, seit 1786 mit einem Wagenschiff ausgeübt, allein im J. 1852 verkaufte der Graf von Neipperg dieses Überfahrtsrecht, sein Fischwasser und Ausschleifrecht nebst Zugehörungen allhier (soweit nöthig, mit lehensherrlicher Genehmigung) an Johannes Rößle daselbst.


Leonbronn,


Gemeinde III. Kl. mit 434 Einw. – Ev. Pfarrdorf. 31/2 Stunden südwestl. von der Oberamtsstadt gelegen.

Unfern der Landesgrenze, am westlichen Ende des hier schon ziemlich tief eingeschnittenen und noch engen Zaberthals hat der Ort eine geschützte, nicht unfreundliche, jedoch etwas feuchte Lage und wird von der Güglingen–Maulbronner Landstraße der Länge nach durchzogen, von der im unteren Theil des Dorfs eine Vicinalstraße nach Ochsenberg abzweigt. Beinahe in der Mitte des Dorfs steht auf freiem Platz eine schönwüchsige Winterlinde. Die Gebäude, unter denen einzelne massiv aus Stein aufgeführte, sind im allgemeinen klein, jedoch freundlich und reinlich; auch zeichnen sich mehrere durch hübschen Holzbau mit geschnitztem Balkenwerk aus, an einem dieser Häuser steht die Jahreszahl 1558, an einem andern malerischen der Spruch:

Gotes Gnad ist mein bester HausRat.

Im nordwestlichen Theil des Ortes liegt innerhalb des ehemaligen ummauerten Begräbnißplatzes die 1750 erneuerte Kirche; sie zeigt außer dem im Osten sich erhebenden gothischen Thurm, einem schlichten gothischen Taufstein und einem Krucifix aus der Renaissancezeit nichts Bemerkenswerthes; in der Ostwand des von einer Zwiebelkuppel mit Laterne bekrönten zweistockigen Thurmes sitzt ein schönes Maßwerkfenster. Die beiden nicht alten Glocken sind unzugänglich. Außen an der Südseite der Kirche sieht man einen zierlichen Grabstein des Knäbleins Hugo Carl Joseph Anton Johannes von Sternenfels, † einen Tag alt den 15. Febr. 1742, als das Kind des Carl Alexander von Sternenfels und der Maria Luise, geb. v. Wetzel. Die Unterhaltung der Kirche ruht auf der Gemeinde.

Südlich vor der Kirche steht ein monströser steinerner Tisch,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 302. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0302.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)