Seite:OAEßlingen 064.png

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Mühlbauholz 1 Eiche mit 86 C.′ und 1 Buche mit 98 C.′, wie auch 1 Klafter eichene Prügel, 1 Kl. buchene Prügel, 25 eichene und 25 buchene Wellen; die Gemeinde Neuhausen die benöthigten Birken zu dem Fronleichnamsfeste; die Gemeinde Berkheim den Bedarf an Ernteweiden; die Gemeinde Nellingen 3 Kl. buchene Scheiter und 3 Kl. buchene Prügel, sowie 300 buchene Wellen, und die Gemeinde Pfauhausen das Laubrecht in den auf ihrer Markung liegenden Staatswaldungen. Gegen Bezahlung von 12 kr. Stammmiethe per Klafter: die Klostermühle zu Denkendorf die nach Bedarf nöthigen Baueichen gegen Bezahlung von 61/2 kr. per Stamm, und 12 kr. per Klafter; die Einwohner von Denkendorf den jährlichen Bedarf an Schwelleichen. Außerdem ist diese Gemeinde zu dem Recht befugt, alle in den vormaligen Klosterwaldungen erzeugten Stumpen in dem bestimmten Preis von 4 fl. 20 kr. für das Klafter Eichen- und von 4 fl. 53 kr. für das Klafter Buchenholz zu verlangen. Ferner haben die Gemeinden Plochingen, Zell, Altbach und Ober-Eßlingen das Waid- und Laubrecht in den Staatswaldungen Gaierleshau, Junggehölz und Katzenlau. Auch hat die Gemeinde Berkheim das Recht, in den 4911/8 M. großen Waldungen des Spitals Eßlingen bei Sirnau das dürre Holz unentgeldlich zu sammeln und zu hauen, und die Waldstreu und das Waldgras zu nutzen.

Obwohl der größere Theil der namentlich im Revier Ober-Ensingen in bedeutender Zahl vorfallenden Eingriffe in das Waldeigenthum blos Entwendungen von dürrem Holz betrifft, so kommen doch auch häufig gröbere Exzesse, nicht selten mit Widersetzlichkeit verbunden, vor, und es muß der Forstschutz, um die Zunahme des Holzfrevlens zu verhindern, fortwährend strenge gehandhabt werden. Besonders in den Orten Neuhausen, Denkendorf, Köngen und Wolfschlugen wohnen habituirte Frevler, welche erst in neuester Zeit vom Holzstehlen ablassen, nachdem ein großer Theil derselben den betreffenden Gerichten zur Bestrafung übergeben worden ist. Außer den Holzentwendungen fallen häufig

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 064. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_064.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)