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die Dörfer Köngen und Niederboihingen nebst dem Kirchensatz daselbst und zu Hirnholz, der Fähre über den Neckar, wie auch die Hälfte des Landgerichts und der Lehen, welche zur Herrschaft Boihingen gehören, an Graf Albrecht von Aichelberg[1] um 4500 Pfd. Heller (Sattl. Top. S. 96. 383), welcher noch in demselben Jahre den Goßoltshof in Köngen von Küzzin dem Rüß um 320 Pfd. Heller erkaufte (Gab.). Anna, die Erbtochter dieses Grafen Albrecht, heirathete 1382 Hans Thumb von Neuburg, und brachte ihm Köngen und Unterboihingen in die Ehe. Dessen Sohn Albrecht theilte 1451 all sein Gut in Köngen unter seine Söhne Hans den ältern, Hans den jüngern, und Conrad; und nachdem der letztere den 29. Juni 1462 in der Schlacht bei Seckenheim gefallen war, nahmen die beiden Brüder 1462 eine neue Theilung vor, wonach jeder die Hälfte des Schlosses und Dorfes, der Ältere den Weiher am Bubenbach (westlich vom Burgfeld) und das untere, der Jüngere das obere Neckarwasser erhielt; gemeinschaftlich blieben Gericht, Bußen, Fälle, Mühle, Kelter und Schäferei etc. (Gab.). Im Anfang des 16ten Jahrhunderts ist Conrad Thumb, der bekannte Erbmarschall des Herzog Ulrichs von Württemberg, zugleich mit Adam und Albrecht Th., Besitzer von Köngen. Sein Vetter Hans Thumb, der bei dem Heer des Schwäbischen Bundes stand, nahm Schloß und Dorf mit gewaffneter Hand, plünderte und besetzte es für sich, während das bündische Heer in der Nähe gelagert war, 1519 (Steinh. IV. S. 565.). Der vorhin genannte Albrecht, Conrads Bruder und des obigen Hans des ältern Sohn, Probst zu Ellwangen zog sich 1523, nach Niederlegung seines Amtes nach Köngen zurück, und erneuerte und erweiterte den Schloßbau. Sein Nachfolger, Johann Friedrich, Conrads Sohn, war ein eifriger Beförderer der Reformation, wie auch der Ortspfarrer (Lucas Todt?), über den schon 1528 der Bischof von Constanz klagt, er sey „ganz lutherisch, aufrührisch und verführerisch, und schmähe die heil. Sakramente“. 1532 wurde mit Widerspruch des Probstes von Denkendorf die neue Lehre wirklich eingeführt, Cleß III. S. 604, Schmidlin Gesch. v. Denkendorf S. 125.

Den 29. Dec. 1665 verkaufte Friedrich Albrecht Thumb die


  1. Nach einer Urk. im Cod. Salem. vom Jahr 1259 (3, 65) übergibt Gr. Diepold von Aichelberg dem Kl. Salmanswiler als Ersatz für einen von seinem Vater Egeno verursachten Schaden, jus advocaticium, quod habebat in curti Kunigen … cum omnibus juribus eisdem possessionibus intus et extra pertinentibus etc. So wären also diese Rechte von Aichelberg an Salmansweiler, von diesem an Hohenberg, und von Hohenberg wieder an Aichelberg gekommen.
Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_204.png&oldid=- (Version vom 22.5.2020)