Seite:OAEßlingen 220.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

einen Antheil von 240 M. Laubholz (über 120 M. auf Eßlinger Mrkg.) besitzt. Der willkürliche Bau der Äcker herrscht vor, wiewohl sie nach der Dreifelderwirthschaft eingetheilt sind. Die Felder werden gewöhnlich gehackt oder geschort, sehr selten gepflügt. Auf 1 Sri. Dinkel Aussaat werden gewöhnlich 11/2 Schff. Ertrag gerechnet. Die Ackerpreise sind 200–400–600 fl. pr. Mrg. Die Wiesenfläche ist ziemlich beschränkt, der Ertrag von besonderer Güte; Preise wie bei den Äckern. Der Weinbau ist nicht unbeträchtlich; es kommt 1 Morgen auf 7 Menschen; der Ertrag beläuft sich in besonders guten Jahren auf 12–1600 Eimer, durchschnittlich von mittelguter Qualität. Die Lage der Hegensberger Weinberge dürfte theilweise den Vorzug verdienen. Die Preise stehen pr. Morgen zu 6–800 fl. In den Weinbergen werden mitunter auch Gartengewächse auf den Verkauf gepflanzt. Die Obstzucht hat hier den möglichst hohen Grad der Ausdehnung und Vervollkommnung erreicht; der hier erzeugte Obstmost ist unstreitig der beste in der Umgegend. Die beliebtesten und häufigsten Sorten sind Luiken und Rosenäpfel; Palmischbirnen; Kirschen und Zwetschgen. Auch Pfirsiche und Aprikosen werden auf den Verkauf gezogen. Man kann in guten Jahren den Ertrag an Obstmost auf 5–6000 fl. anschlagen. Von den verschiedenen Gattungen der Viehzucht ist nur die des Rindviehes von einiger Erheblichkeit, deren Zustand fortwährend verbessert wird. – Neben den gewöhnlichsten Gewerben befinden sich hier zwei Schildwirthschaften. Eine mechanische Wollenspinnerei ist in Folge der ungünstigen Verhältnisse eingegangen; die damit verbundene Garnhandlung dauert fort.

Der große Zehenten ist zwischen dem Staat (zu 11/16) und der Stiftungspflege Eßlingen (zu 5/16) getheilt, eben so der Weinzehent. Der Antheil des Staates beträgt in der Periode 1839/44 jährl. Dinkel 75 Schff. 3 Sri., Gerste 20 Schff. 1 Sri., Haber 18 Schff. 7 Sri., Einkorn 22 Schff. 2 Sri., Roggen 3 Schff. 2 Sri., Stroh 2 Fdr. 15 Bd., Surrog. 27 fl. 20 kr. Von allen Weinbergen hat der Staat 1 Eimer zum Voraus; sein Antheil am Zehenten beträgt (1840/51) jährl. 171 fl. 15 kr. Surrog. 79 fl. 14 kr. Novalz. 183 fl. 14 kr. Die Stiftungspflege Eßlingen bezieht 113 fl. 6 kr. in Geld und 60 Schff. 3 Sri. nach R. Der kleine, der Heu- und Öhmd-Zehenten gehört der Pfarrei, welche auch von 101/2 M. Weinberg den Zehenten bezieht. Die übrigen Grundabgaben bestehen in Hellerzinsen an die Pfarrei und die Gemeindepflege des Orts. Real-Gerechtigkeiten sind nicht vorhanden; nur einige unbedeutende Wiesentheile werden nach dem Altersvorrecht angewiesen.

Die älteste Nennung des Ortes findet sich in einer Urkunde vom J. 1208, wonach die Königin Maria (Irene) pro salute animae

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_220.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)