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B. Leibeigenschafts- und Lehenswesen.

Nachdem die Gesetzgebung vom Jahr 1849 diesen Verband vollends gelöst hat, kommen hier nur noch einzelne frühere Verhältnisse zur Erwähnung. Die Leibeigenschaft war in dem ehemaligen Herrenberger Amte allgemein; denn es wurden sämmtliche Einwohner „für leibeigen geachtet, so keinen wissentlichen Leibsherrn haben.“ Sie mußten auch als Ausgesessene das in ihrem Wohnort übliche Hauptrecht, einen Gulden von hundert Pfund Hellern, entrichten. Übrigens waren die Weiber in einzelnen Orten ganz frei, in andern nur zur Bezahlung der Hälfte verpflichtet; in Entringen wurden nur sechs Heller gefordert, „so die Frau in ihrem Kindbeth abstirbt.“ Die Leibsteuer bestund bei den Männern theils in zwei Schilling, theils, wie bei den Weibern, in einer alten Henne, es scheint jedoch, daß die Mannsteuer nicht so allgemein war, als die Leibhenne. Dagegen wurde nach dem Lagerbuch der Pflege Roseck „von denen Jenigen Eheleuthen da beede namblich Mann vnd Weib Leibeigen der Leibhenne nur Einfach vnd nit von beeden eingezogen.“ Für Breitholz galt die Bestimmung, daß „welche Frau auch zur Zeit sammlung solcher Leibhennen in Kindbett ligt oder nahend auf dem Zihl ist, derselbigen wirdt auf dasselbig mahl Ihr Henn ußer gnaden Widerum geschenckht.“ In Bondorf wurde „von einer jeden dem Kloster Bebenhausen mit Leib zugethanen Mans oder Frawen Persohn, so sich alda verhewrathet zu Brautlauff oder Gürttelgewandt Einen Salz Scheiben eingezogen.“ In (Unter-) Jesingen dagegen gaben des Klosters Leibeigene Leuth bei ihrer Verheirathung die in andern Orten gebräuchliche Salzsteuer „in natura nit“, sondern sie verglichen sich wegen eines Geldsurrogats, welches 2–3 fl. betrug. Im Allgemeinen bestimmt das Pfleg Roseck’sche Lagerbuch von 1672 noch „daß die Kinder nit vonn den Vättern, sondern allein vonn ihren leiblichen Müettern leibaigen Seindt.“

C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben

hatten in dem Bezirk neben der Hofdomänenkammer und der Staats-Finanzverwaltung die Hospitalverwaltung Herrenberg und ausnahmsweise auch Gemeinde- und Stiftungspflegen zu beziehen.

In einzelnen Orten concurrirten mehrere Gefällherren, so zu Bondorf, wo Hofkammer, Pfarrei Leinstetten, Hospital Reutlingen, Almosenpflege und Stadtpfarrei Rottenburg und Stiftungspflege Wildberg Gefälle erhoben. Auch zu Öschelbronn erschienen neben

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Herrenberg. Eduard Hallberger, Stuttgart 1855, Seite 067. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHerrenberg_067.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)