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die vogteilichen Abgaben, welche in einigen Orten von Bedeutung waren, sind in Folge des Gesetzes vom 27. Okt. 1836 zur Ablösung gekommen. Eigenthümlich war die 1829 aufgehobene Abgabe „für den Frischling,“ welchen die Wirthe und Bäcker in Kirchheim und die Wirthe in Owen im Betrag von 2 bis 8 Schilling Heller jährlich an den Vogt zu entrichten hatten. „Gegen welchen Frischling“ – sagt das Lagerbuch – „wann Einer einem offen Gastgeber oder Gassenwirth, oder Becken, für Zöhrung, Wein oder Brod schuldig bleibt, und ihn mit Liebe nit bezahlen will, sollen die Ambtleut ... verholfen seyn, daß der Schuldner ihn ohne gerecht und gepfändt, als wann er ihm baar Geld geliehen hätte, bezahlen solle.“

Der Kapitalwerth der seit dem 1. Juli 1818 dem Staat abgekauften Lehenrechte, Gülten, Zinsen, Zehenten, Theilgebühren, Frohnen und Forst- und Jagd-Rechte beträgt – 124.574 fl. 12 kr. Nach dem hienach folgenden Reallasten-Verzeichnisse betragen die Grundlasten, ausschließlich der Zehenten, noch 2597 fl. 3 kr. in Geld, 30 Sch. 3/4 S. glatte Frucht, 1277 Sch. 21/4 S. Dinkel, 1436 Sch. 3/4 S. Haber und 5 E. 127/10 I. Wein. Das provisorische Cataster berechnet den Gesammt-Betrag, mit Ausschluß des bei der Catastrirung in Abzug gebrachten Fünftheils, zu 10.020 fl. 2 kr., mit Einschluß desselben aber zu 12.525 fl. 2 kr. S. Tab. IV.


D. Zehenten.

Den großen Fruchtzehenten bezieht, mit ganz wenigen Ausnahmen, der Staat, auf welchen er, soweit ihn nicht die Kellerei besaß, theils von den Klöstern Kirchheim, St. Peter und Adelberg und theils von der geistlichen Verwaltung übergegangen ist. Er wird seit 1821 in den meisten Orten durch mehrjährige Verpachtung erhoben, welcher ein 18jähriger Durchschnitts-Ertrag zu Grunde liegt. Bei den in neuerer Zeit vorgenommenen Verleihungen ist der Flächen-Gehalt des Primär-Catasters mit dem Verhältnisse des Ertrags nach der Steuer-Einschätzung vom J. 1822 als Grundlage

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 083. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_083.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)