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Kammerer vnd Dechany ze K. daß sie Donnerstags in der Fronfasten im Herbst zu Stuotgarten für die Herrschafft W. Messe wollen lesen für empfangene Gnaden.“ – Eine „Ordination, welcher Maßen die Priester in der Dechany K. einen Conventum vnd eine Congregatio der Begängnuß gehalten,“ von 1429 ist noch vorhanden, und die „Statuta et ordinationes capituli ruralis Kirchemo – Teccensis“ vom Jahr 1453 hat Sattler IV. Beil. 35 auf uns gebracht. Im Übrigen aber weiß die Geschichte nichts Rühmliches von den Geistlichen unserer Diöcese zu erzählen. Zu Ende des 15. Jahrhunderts giengen bei ihnen allen die ärgerlichsten Laster in vollem Schwange; sie versäumten nicht nur ihre amtlichen Pflichten, zogen in Wirthshäusern dem Trinken und dem Brettspiel, den Karten und Würfeln nach, trieben Wucher und lagen, in unanständigen Kleidern, der Jagd ob, sondern machten sich auch des Kirchenraubes, der Gotteslästerung und anderer höchst ärgerlicher Verbrechen schuldig, von welchen sie gleichwohl Bischof Otto von Constanz am 14. Juni 1484 absolviren ließ. [1]

Die Geschichte der Klöster Weilheim, Kirchheim, Owen und Gutenberg enthält die Ortsbeschreibung.

Die Reformation wurde zu gleicher Zeit, wie in dem ganzen Herzogthum, begonnen; wir werden aber in der Ortsbeschreibung finden, daß ihre Einführung in Weilheim, Bissingen und Nabern später, und in der Vogtei Neidlingen zuletzt geschah. Durch die Reformation änderte sich auch die kirchliche Einrichtung; als 1535 die Capitelstühle aufgehoben, und an ihrer Stelle 22 Decanate errichtet wurden, scheint auch unser Decanat von der neuen Lehre beigetretenen Pfarrern gebildet worden zu seyn, da unser an die Stelle

  1. Er gestattete, daß die Beichtväter sie unter Anderm lossprechen „a peccatis omnibus . . . et signanter super deflorationibus et concubinatubus cum mulieribus et solutis, nec non incestus cum sanctimonialibus et sororibus professis, Beguttis et aliis personis secularibus, que continentiam domino vouverunt termporibus retroactis perpetratis, quibus saltem vitiis vos illaqueatos noueritis et quilibet vestrum se illaqueatum nouerit“ etc. (Abgedruckt bei Sattler. IV. Beil. 37.)
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_105.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)