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Unter dieser Summe ist jedoch der Grundbesitz des Staats und anderer steuerfreier Institute nicht begriffen. Ersterer besteht laut der im Jahr 1850 gefertigten Übersicht in nachstehenden nutzbaren Flächen:

4830/0 Mrg. zelglich gebaute Äcker
220/0 Mrg. nicht zelglich gebaute Äcker,
97/8 Mrg. einmähdige Wiesen,
2126/8 Mrg. zweimähdige Wiesen,
326/8 Mrg. Küchengärten und Länder,
77/8 Mrg. Weinberge,
28394/8 Mrg. Waldungen,
10/0 Mrg. Weiden,
114/8 Mrg. Öden,
10/0 Mrg. Steinbrüche, Lehmgruben etc.,
zusammen 36212/8 Mrg.
B. Geldwerth des Viehstandes.

Nach der jüngsten Aufnahme des Viehstandes auf den 1. Jan. 1865 und den früher dießfalls angenommenen Sätzen für den Werth der verschiedenen Thiergattungen (vergl. Memmingers Beschr. von Württ. 1841 S. 506) beträgt der Werth der

Pferde über 3 Jahren 598 St. 703 St. à 50 fl. = 35.150 fl.
unter 3 Jahren 105 St.
Maulesel, Maulthiere, Esel 0
Rindvieh und zwar: 14.458 St. à 25 fl. = 361.450 fl.
Zuchtstiere 93 St.
Ochsen und Stiere über 2 Jahren 2640 St.
Kühe 7227 St.
Schmalvieh 2616 St.
Kälber 1882 St.
Schafe, spanische 688 St. 8694 St. à 6 fl. = 52.164 fl.
Bastardschafe 7709 St.
Landschafe 297 St.
Schweine 3541 St. à 8 fl. = 28.328 fl.
Ziegen 267 St. à 5 fl. = 1335 fl.
Bienenenstöcke 972 St. à 5 fl. = 5560 fl.
zusammen       483.987 fl.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0058.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)