Seite:OAMarbach0081.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Höpfigheim, Kirchberg, Klein-Aspach, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim und Steinheim.

Frohngelder oder Naturalfrohnen an Spann und Handdiensten haben bestanden in den Orten: Auenstein, Höpfigheim, Beilstein, Groß-Bottwar, Klein-Aspach und Oberstenfeld.

Diese Gefälle und Leistungen wurden – soweit es nicht früher schon geschehen war – nach den Bestimmungen der Gesetze vom 27., 28. und 29. Oktober 1836 vollends abgelöst.

C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Es befanden sich außer den Erblehenhöfen in 10 Orten des Bezirkes wie in andern Bezirken des Landes einzelne Güter, welche mit Hellerzinsen, Küchengefällen, Gülten und Landachten belastet waren.

Die Lastenpflichtige, welche vor dem Vollzuge der Ablösungsgesetze von 1848 und 1849 ihre Gefälle an verschiedene Verwaltungen, namentlich an die Rentämter des Fürsten von Löwenstein, des Freiherrn von Brusselle, von Gaisberg und von Weiler zu entrichten hatten, bezahlen nun ihre in längstens 25jährige Renten zerschlagene Ablösungsschuldigkeiten auf den 18. April an das Kameralamt Groß-Bottwar.

D. Zehenten.

Affalterbach: der große Zehente gehörte dem Staate; der kleine Zehente stand dem Ortspfarrer zu, den Hauptzehenten hatte der Staat zu 1/8, die Widdum-Inhaber zu 7/8; der Weinzehente gehörte dem Staate mit Ausnahme der dem Widdum zehentbaren 5 Morgen Weinberge.

Allmersbach: der große, der Heu- und der Weinzehente gehörte dem Staat, der kleine Zehente dem Ortspfarrer.

Auenstein: am großen Zehenten hatte der Staat nur sehr wenig; das übrige hatte die Freiherrlich von Gaisberg’sche Gutsherrschaft Helfenberg; den kleinen Zehenten hatte der Staat zu 3/4; die Gutsherrschaft Helfenberg zu 1/4; die Wiesen waren zehentfrei; an dem Zehenten aus allen Weinbergen hatte der Staat 4/8; die Gutsherrschaft 3/8; der Heilige zu Abstadt (Oberamts Heilbronn) zu 1/8.

Beilstein: der große und kleine Zehente gehörte dem Staate ganz allein; die Wiesen waren zehentfrei; von den Weinbergen hatte der Staat den Zehenten auch allein.

Burgstall: der große Zehente, der Heu- und der Weinzehente standen dem Staate zu, der kleine Zehente dem Pfarrer.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0081.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)