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Nassach: der große und kleine Zehente stand dem Staate zu; statt des Heuzehentens hatte der Staat jährlich 44 junge Hennen zu beziehen; Weinberge gibt es hier nicht.

Oberstenfeld: den großen, kleinen und Heuzehenten hatte der Staat, ebenso den Weinzehenten bis auf einen kleinen Distrikt, von welchem der Staat 2/3 und die Pfarrei 1/3 zu beziehen hatten.

Ottmarsheim: der große, kleine, Heu- und Weinzehente gehörte der K. Hofdomänenkammer zu 7/8 und der Stiftungspflege Heilbronn zu 1/8.

Pleidelsheim: von dem großen Zehenten hatte der Staat die Hälfte und die Stiftsverwaltung Stuttgart die andere Hälfte; vom kleinen Zehenten der Staat 1/2, die Ortspfarrei 1/2; vom Heuzehenten der Staat 1/2, das Stift Stuttgart oder in dessen Namen die Pfarrei 1/2; vom Weinzehenten der Staat die Hälfte und die andere Hälfte die Stiftsverwaltung Stuttgart.

Rielingshausen: der große Zehente gehörte dem Staate mit Ausnahme von 57 Morgen, wovon der Zehente der Meßnerei zustand, den kleinen Zehenten hatte die Pfarrei, eben dieselbe auch den Heuzehenten, den Weinzehenten der Staat.

Schmidhausen: der Hauptzehente vom großen, kleinen, Heu- und Weinzehenten gehörte dem fürstlichen Hause Löwenstein-Wertheim, Linie Freudenberg, und nur von 4 Morgen dem Staate der große und kleine Zehente.

Steinheim: der große, kleine, der Heu- und der Weinzehente stand dem Staate allein zu.

Weiler zum Stein: den großen, den Heu- und den Weinzehenten bezog die K. Hofdomänenkammer, den kleinen Zehenten die Ortspfarrei.

Winzerhausen: der große, der kleine, sowie der Heu- und Weinzehente gehörte der K. Hofdomänenkammer.

Obst (alle Arten von Baumfrüchten) gehörte ausschließlich zum kleinen Zehenten; nirgends im Bezirke wurde vom Öhmd, sondern einzig und allein vom Heu ein Zehente bezogen.

Der Weinzehente wurde theils unter den Weinbergen – jedoch an getretenen Trauben – erhoben und in die Kelter geführt, theils unter der Kelter an lauterem Wein von Vorlaß und Druck entrichtet. In verschiedenen Orten des Bezirks wurde früher von einzelnen Weinbergen neben und nach dem Zehenten noch der 4., 5., 6., 9., 12. oder 18. Theil des Ertrags erhoben, welche Lasten schon in den Jahren 1819, 1832, 1845 und 1846 abgelöst worden sind.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0083.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)