Seite:OANeckarsulm0451.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Abt Erhard von Schönthal mit Beringer und Philipp v. Berlich. siegeln. Wib. 4, 273.

1516 Georg v. Rosenberg zu Boxberg bekennt, der Pfarrpfründe unser lieben Frauen in J. 100 Gulden, welche Anselm v. Eicholzheim bisher schuldig gewesen, schuldig geworden zu sein. W. F. 5, 35.

1520. Bei einer Theilung zwischen den Söhnen Kilians v. Berl., Hans Wolf und Götz (mit der eisernen Hand) erhält ersterer Schloß J., letzterer Rossach. Berlich. 618.

1536. Die Brüder Götz und Wolf v. Jagsthausen vergleichen sich über eine gründliche Theilung des Dorfs J. Der Schultheiß soll von beiden gesetzt werden und ihnen schwören, das Dorf selbst aber, Häuser, Mannschaft, Frohn und Dienste, Zinse, Renten etc., eigene Leute, Kelterwein, Zehnten etc. sollen so getheilt werden, daß Wolf 2/3, Götz 1/3 erhält. Wechselweise tritt Götz (der auf Hornberg saß) an Wolf ab seinen Theil am Schloß, Vorhof, Viehhof und Stall. Dagegen überläßt Wolf dem Götz das Haus mit dem Garten im Dorf und das Pfaffenhaus dabei und weil zu dem Hausbau, welchen Götz beabsichtigt, nicht Platz genug ist, wollen die 2 Brüder mit einander noch 2 Häuser kaufen. Arch. Jagsth.

1539. 1545. Verträge mit der Pfarrei Widdern s. o.

1555. Streitigkeiten zwischen Götz und Thomas v. Berlich. um das Straßenholz, welches Thomas ganz nach Jagsth., Götz theilweise gen Rossach haben wollte, um das Beholzen der Badstube in J., um die Fischgerechtigkeit in der Jagst, Hütung der Schweine und Auflesung der Grecker (Eicheln) in den Wäldern etc. werden von den Fürstbischöflich Würzburgischen Räthen verglichen. Cop.Buch Arch. Jagsth.

1560. Thomas v. Berlichingen setzt in J. den ersten evangelischen Pfarrer ein, Johannes Kantzler, der zugleich 32 Jahre Amtmann war. (Registr. d. Pfarrei.)

1561. März 28. Götz und Hans Jakob v. Berl. zu Hornberg und Thomas v. Berl. zu J. erlassen eine Polizeiordnung für J.

1562. Kurpfalz und Stift Mosbach liegen in Streit mit Bernhard v. Steinau gen. Steinruck zu Berlichingen wegen der Pfarrei Olnhausen als des Dorfs Vogtherren. Man kommt überein, dem Pfarrer Johann Kantzler zu J., an welchem die Pfarrkinder und der Vogtsherr ein sonderes Wohlgefallen haben wegen seines Wohlhaltens und treuen Lehrens, neben den Gefällen der Pfarrei Olnhausen noch für die 2 Jahre 1561–63 vom Stift Mosbach 42 Malter Haber zu liefern. Arch. Jagsth.

1563. Hans Jakob v. Berlichingen zu Hornberg bekennt, daß er für sich und sonderlich auch seinen l. Vater sel. Gottfried v. B. zu H. zum Zeugnis ihres Glaubens und Gemüths gegen der Kirche Christi der Pfarr zu Jagsth. verschafft habe die Schriften Dr. M. Luthers, 8 deutsche und 4 lat. Bände zu Jena gedruckt und 4 lat. in Genesin zu Nürnberg gedruckt, die Bände mit 4 Wappen bezeichnet, in einem sondern Trüchlein geordnet. Ferner stiftet er, damit sich der Pfarrer desto stattlicher möge erhalten und seinem studio theologico fleißiger obliegen, 400 Gulden mit 20 Gulden jährlicher Gilt, durch seine Vögte zu Jagsth. und Rossach zu liefern. Dagegen soll der Pfarrer Joh. Kantzler v. Miltenberg und seine Nachfolger bewilligen, daß Schloß und Weiler Rossach, Berlichingen zuständig, der Pfarrei Jagsth.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 451. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0451.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)