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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

von Würzburg von 1510). Die Pröbste von Oehringen waren zum Theil aus hohen Häusern, Truhendingen, Hohenlohe, Löwenstein, Canonici waren es nach einer Bulle des Pabstes Calixt III. de anno 1457 24 und 10 Capellani oder Vicarii; (die Chorherrn ließen nämlich den Chordienst durch Vicarien versehen).

Pröbste waren:

Gotfridus 1154.
Fridericus 1207. 1215.
Albertus 1240.
Frid. de Truhendingen 1274. 1278.
Andreas de Gundelfingen 1291. 1295.
Reizo von Langenburg 1307.
Frid. de Schrotzberg 1330.
Gotfridus de Nidecke 1349.
Albert von Hohenlohe 1408.
Georg von Löwenstein 1416.
Frid. von Redtwitz 1466.
Dominicus de la Porta 1510.
Ludwig von Hohenlohe 1513.

Verschiedene wichtige Documente, die inneren Verhältnisse des Stiftes Oehringen, dessen Capitel im Jahr 1304 nur aus dem des Hochstifts Würzburg einen Probst zu wählen beschloß (Reg. Boic. 5, 65), betreffend, haben sich erhalten. Das älteste ist von 1307, den Eid des Probstes betreffend. Er soll beschwören: daß die Lehengüter der Probstei im Erledigungsfall an die Kirche zurückfallen, daß er die Probsteigüter an würdige Personen verleihen wolle, bei seiner Ernennung solle er 30 Pfund Heller an die Kirche bezahlen zu seinem Jahrestag, oder die Einkünfte des ersten Jahres dazu abtreten; er solle die unrechtmäßiger Weise entfremdeten Güter der Probstei und Kirche wieder an sich ziehen und, perse suosque consanguineos et amicos, die Kirche schirmen, den Oehringer Zehnten nicht an Laien, sondern an die Kirche zum Einzug verpachten und überhaupt der Kirche fidelis sein. Ein Statut, das sich auf die Ertheilung der Präbenden bezieht, ist vom Jahr 1344. Der Bischof von Würzburg, der Dekan, Prior, sodann diejenigen Canonici, welche praebendati und capitulares sind, sollen der Reihe nach bei der Erledigung eines Canonicats das Ernennungsrecht innerhalb 4 Wochen am Eingang der Kirche vor dem Dekan oder Prior ausüben.

Im Fall durch den Einfluß eines geistlichen oder weltlichen Herrn ein Candidat aufgedrungen werde, so gelte der Turnus für

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0144.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)