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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

Erbvereinigung errichteten, die noch das bis heutigen Tag giltige Hausgrundgesetz ist.

Das Land theilten sie in 2 Hälften, wobei Albrecht den Neuenstein’schen, Georg den Waldenburg’schen Theil erhielt, Oehringen Stadt, Stift und Spital aber gemeinsam blieben. In ihre Regierungszeit fällt der Bauernkrieg, welcher für den Oberamtsbezirk besonders interessant ist.

Bauernkrieg.

Die Verhältnisse des Bürger- und Bauernstandes am Anfang des 16. Jahrhunderts waren im Hohenlohischen nicht besser, als an anderen Orten.

Die armen Leute mußten die Güter der Herrschaft in Frohne bauen und zur Aufführung neuer Gebäude und zu Ausbesserung von alten die Materialien herbeiführen. Es wurde zwar in §. 6 der Erbeinigung von 1511 festgesetzt, „daß die armen Leute nicht ferner beschwert werden sollen, als sie eingeandtwortet worden,“ jedoch blieb genug Stoff zum Klagen übrig. Namentlich war die Stadt Oehringen im Verlauf des 15. Jahrhunderts sehr herabgekommen, daß sie, wie es in der Fleiner’schen Chronik heißt, „allen Umliegenden ein Abscheu war.“ Die Hauptlast war die Bede; diese wurde von drei Rathsverwandten und zwei Gemeindegliedern beinahe ganz willkührlich gesetzt und es mußte ein Bürger von seinem Vermögen jährlich 3, 4 bis 5 Prozent zu Bede geben. Daher verheimlichten die Bürger ihr Vermögen, Handel und Gewerbe verschwanden und man schränkte sich selbst in den Kleidern aufs Äußerste ein, da auch diese der Bede unterworfen waren.

Der Rath mußte für die Bede gegen die Herrschaft einstehen und zur Bezahlung derselben Geld zu hohen Zinsen entlehnen. Die Verwaltung kam dadurch in die Hände der Reichen; der Reichste wurde Schultheiß und pachtete das Amt von der Herrschaft; der Rath maßte sich das Recht an, allein Wein zu schenken und Salz zu verkaufen.

Jeder Bürger mußte jährlich 71/2 Schilling Dienst- und Wachtgeld bezahlen, alle 8 Tage auf der Mauer wachen und die Thore hüten und der Herrschaft stets zu Diensten sein. Alle Einwohner der Stadt waren leibeigen mit Weib und Kind, und nur mit dem vierten Theil seines Vermögens konnte man sich loskaufen. Niemand durfte aus der Stadt hinaus heirathen, und Auswärtige mochten

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0162.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)