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Hauptheerstraße (Consularstraße) gemeinschaftlich mit einigen anderen Römerwegen über den Neckar, wodurch sich bei Rottweil oder vielmehr bei Altstadt ein namhafter Straßenknoten entwickelte, der schon von vornherein eine Niederlassung von Bedeutung verkündet.

Da bekanntlich die Römer, wenn sie ein Land besetzten, zuerst ihre Heerstraßen und befestigten Lager anlegten und erst später in der Nähe derselben ihre bürgerlichen Wohnplätze gründeten, so halten wir es für angezeigt, auch bei der Beschreibung der Überreste dieses großen Volkes bei Rottweil ebenfalls mit den Straßen zu beginnen; sie waren folgende:

1. Die hauptsächlich militärischen Zwecken dienende römische Hauptheerstraße (Consularstraße), die einst Regensburg (Reginum) mit Windisch in der Schweiz (Vindonissa) mit Einhaltung des dominirenden Terrains auf großem Umwege verband, kommt von Rottenburg (dem römischen Sumlocenne) her an Dunningen und Zimmern o. R. vorüber nach Altstadt, führte hier über den Neckar und weiter über Hochmauren, an der Saline Wilhelmshall und an Lauffen vorüber nach Schwenningen etc. (s. den allg. Theil Abschn. „römische Alterthümer“).

2. Von dieser Hauptstraße ging bei Hohenmauren eine römische Straße nach der römischen Niederlassung bei Sulz.

3. Ein weiterer Römerweg ging ebenfalls von der Hauptstraße bei Altstadt ab, das Primthal hinauf gegen Spaichingen.

4. Von letzterer zweigte zwischen Rottenmünster und Neufra unter den Benennungen Saumweg, Altweg eine ehemalige Römerstraße ab und lief nach dem jetzigen Wellendingen und weiter gegen Wehingen.

Außer diesen Straßen scheint noch ein alter Weg von Rottweil aus die Katzensteige hinauf, weiter hin das Hasengäßle und die lange Gasse, gegen Jungbrunnen, Zepfenhan, Schömberg etc. gezogen zu sein, dessen römischer Ursprung jedoch nicht verbürgt werden kann.

Demnach liefen bei Altstadt 4, vielleicht 5 Römerstraßen zusammen, wofür auch der bei dem Hochthurm ausgegrabene Altar den schlagendsten Beweis liefert: er enthält folgende Inschrift:

BIVIIS TRIVIIS
QVADRVVIIS
EXVOTO SVSCEPTO
POSIIT PRIMVS
      VICTOR
V. S. L. L. M.

Biviis Triviis Quadruviis ex voto suscepto posiit (i. e. posuit) Primus Victor. Votum solvit libens lubens merito.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0218.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)