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geben sollten. Den 30. März 1387 und den 28. Okt. 1397 bekräftigte K. Wenzel der Stadt ihre alten Rechte und Freiheiten, insbesondere aber am zweiten Tage deren Bürgern die Befreiung von fremden Gerichten und dem Hofgerichte, erlaubte ihnen, Ächter zu behalten, versprach der Stadt die Belassung des Hofgerichtes, bewilligte den Bürgern, in der Stadt alles nach ihrem Gutdünken zu besetzen und entsetzen, bestätigte ihre Zölle und ihr Umgeld und gestattete neben dem schon bestehenden Jahrmarkt am Kreuzerhöhungstag einen zweiten an Georgii: alles bei Vermeidung einer Strafe von 50 Mark löthigen Goldes. 1

Den 7. Aug. 1401 bestätigte K. Ruprecht die von seinen Vorfahren der Stadt verliehenen Privilegien im allgemeinen und unter Wiederholung insbesondere derjenigen in der Urkunde vom 28. Okt. 1397, wenngleich er beifügte, daß er von K. Wenzel etwa neu gegebene Rechte nicht bestätigen wolle; den 13. August 1404 desgleichen den Besitz des der Stadt von K. Karl IV. überlassenen hiesigen Reichshofes mit Zugehörden. Nach K. Ruprechts Tod versicherte K. Sigmund von Ungarn, um sich in Schwaben einen Anhang zu verschaffen, schon den 5. Aug. 1410 von Ofen aus Rottweil wie anderen niederschwäbischen Städten die Bestätigung der Freiheiten und Rechte, sobald er zum römischen König erwählt sein werde (Stälin 3, 395). Zwar gelobte Rottweil mit einem großen Theil der schwäbischen Städte am 29. Sept. 1410 den Herzogen von Österreich, während der nächsten neun Jahre ihnen behilflich zu sein, daß bei Erledigung des Reichs einer von ihnen römischer König werde, allein K. Sigmund, welcher inzwischen von ein paar Stimmen gewählt war, bekräftigte den 4. Mai 1411, den 4. Juli 1415, den 10. August 1433 und den 2. März 1434[1] der Stadt ihre Privilegien, theils im allgemeinen, theils insbesondere die K. Wenzels vom J. 1397, ertheilte ihr auch am erstgenannten Tage noch besondere Begünstigungen wegen ihres Spitals (s. u.). K. Albrecht II. bestätigte die Rechte und Freiheiten der Stadt den 7. Okt. 1438, K. Friedrich IV., da dieselbe in Anbetracht der Unsicherheit der Straßen und der Feindschaft, die sie allenthalben um sich habe, derzeit nicht zu ihm kommen und um die Bestätigung bitten könne, den 16. Juli 1441 zunächst für ein Jahr, sodann ohne Zeitbeschränkung den 13. Juli 1442 und den 27. Mai 1458, K. Maximilian I. den 6. Nov. 1487 und 8. Okt. 1511. Der


  1. Die Orig.-Urk. mit anhängender goldener Bulle befindet sich noch auf dem Rottweiler Rathhause; sie ist gedruckt und beschrieben in „Neue Mittheilungen des archäol. Vereins zu Rottweil“ 1870 S. 32 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0229.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)