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doch gerade wie seit dem J. 1515 Mühlhausen im Elsaß als „zugewandter Ort“.[1] 1

Die Stadt hatte diesem Verhältniß überhaupt mancherlei Vortheile zu verdanken: häufige eidgenössische Verwendung zu ihren Gunsten, mehrere Gesandtschaften der Eidgenossen zur Vermittelung innerer Unruhen, die Aufnahme in verschiedene schweizerische Bündnisse, namentlich aber im 17. und 18. Jahrhunderte bei den verschiedenen Kriegen zwischen Deutschland und Frankreich wiederholte Verwendungen beim französischen Hofe, dessen Gesandten und Generälen, wodurch die Kriegsverheerungen wenn nicht abgewandt, doch wenigstens gemildert wurden. So wurde die Stadt den 22. Juli/2. Dec. 1582 in das Bündniß aufgenommen, welches die Eidgenossen mit K. Heinrich IV. von Frankreich abschlossen, im J. 1617 von K. Philipp III. von Spanien in den Allianzvertrag zum Schutze der katholischen Religion und guter Nachbarschaft, welchen K. Philipp II. von Spanien den 12. Mai 1587 zu Luzern zunächst mit 6 katholischen Orten der Eidgenossenschaft eingegangen hatte (Archiv f. schweizer. Reformat. Gesch. 1, 777). Noch im J. 1620 bezog sie die jährlichen 265 Frks. 3 Sous als Antheil an den Subsidiengeldern, welche Frankreich den kleinen Schweizerkantonen zahlte (v. Langen 262). Im Nov. 1663 wurde Rottweil durch die Intervention der katholischen Kantone in das Bündniß der Eidgenossen mit K. Ludwig XIV. von Frankreich vom 24. Dec. d. J. aufgenommen und durch Luzerns Gesandte in seinem Namen der Bundeseid geleistet (Sammlung a. a. O. 6, 602). Von Verwendungen für die Stadt in Kriegsnöthen sind namentlich solche zu nennen im J. 1632: auf dem Landtage zu Baden stellten den 25. Mai d. J. die 13 Kantone der Stadt das Attestat aus, daß sie vermöge des unverletzt erhaltenen Bundbriefes unverbrüchlich als Eid- und Bundesgenossin angesehen, und als dem ganzen eidgenössischen Leib inkorporirt anerkannt werde, sodann in den Jahren 1688, 1704; noch auf der


  1. Zugewandte Orte der Eidgenossenschaft im Allgemeinen waren solche Städte, Herren und Länder, welche sich an die Macht der letzteren anlehnten und großentheils auch das Schicksal derselben theilten, ohne als gleichberechtigte Glieder des eidgenössischen Bundes aufgenommen zu werden. Das Verhältniß dieser zugewandten Orte war übrigens nicht in allen Fällen dasselbe, sondern es gab in der Art der Verbindung sowohl, als in ihrer Ausdehnung mancherlei Abstufungen. Vergl. Bluntschli, a. a. O. 1, 188 ff., woselbst übrigens die Verbindung Rottweils mit der Eidgenossenschaft doch schon zu frühe als faktisch erloschen betrachtet wird.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0242.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)