Seite:OAStuttgartAmt 082.png

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Scharnhausen und Unter-Sielmingen; das Amtsnotariat Waldenbuch (dermalen mit dem Sitz in Echterdingen) für die Gemeinden: Bonlanden, Echterdingen, Leinfelden, Musberg, Plattenhardt, Rohr, Steinenbronn, Stetten und Waldenbuch; b) das Oberamt, ebenfalls mit dem Sitz in Stuttgart und die Oberamtspflege; c) das Landcameralamt Stuttgart. Hinsichtlich der Wirthschaftsabgaben ist der Bezirk dem Umgeldscommissariat Stuttgart zugewiesen. Kön. Revierförster sind drei im Bezirke, zu Hohenheim, Plattenhardt und Waldenbuch. Übrigens gehören zu dem Forstamt Leonberg und zwar 1) zu dem Revier Hohenheim: Birkach, Degerloch, Gaisburg, Heumaden, Kemnath, Möhringen (theilweise), Plieningen, Ruith, Scharnhausen und Vaihingen (theilweise), Echterdingen (theilweise), Leinfelden (theilweise); 2) zu dem Revier Solitüde: Bothnang, Feuerbach, Kaltenthal, Rohr, Vaihingen, Musberg (theilweise), Möhringen (theilweise). Zu dem Forstamt Tübingen und zwar 1) zu dem Revier Plattenhardt: Bernhausen, Bonlanden, Harthausen (theilweise), Plattenhardt, Ober- und Unter-Sielmingen (theilweise); 2) zu dem Revier Waldenbuch: Echterdingen (theilweise), Leinfelden (theilweise), Musberg (theilweise), Steinenbronn, Stetten, Waldenbuch. Zu dem Forstamt Kirchheim und zwar zu dem Revier Ober-Ensingen: Harthausen (theilweise), Ober- und Unter-Sielmingen (theilweise). Die in dem Revier Solitüde gelegenen beiden (Roth- und Schwarz-) Wildparke stehen unter der Verwaltung des königl. Hofjägermeisteramts. Die Verwaltung der Besitzungen der königl. Hofdomänenkammer und der königl. Civilliste steht den Hofkameralämtern Stuttgart und Stammheim zu. In Beziehung auf Straßen- und Hochbauwesen ist das Oberamt den Inspectionen in Stuttgart zugetheilt.

Der Bezirk besteht aus 26 politischen Gemeinden, und zwar 23 geschlossenen und 3 zusammengesetzten, darunter der Bevölkerung nach zweiter Klasse 11, dritter Classe 15. In jeder Gemeinde ist ein Schultheiß als Ortsvorsteher aufgestellt, der bei zusammengesetzten Gemeinden im Hauptorte wohnt; auch hat jede Gemeinde für ihre Vermögensverwaltung einen eigenen Rechner, den Gemeindepfleger, welcher, wenn die Gemeinde zwei oder mehrere Orte mit besonderer Markung umfaßt, zugleich die Rechnungsführung der der Gesammtgemeinde gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben besorgt.

Die Unterpfandsgeschäfte werden in 13 Gemeinden durch den betreffenden Ortsvorsteher oder ein sonstiges Mitglied der örtlichen Unterpfandsbehörde, in den 13 anderen Gemeinden durch die hiefür aufgestellten Hilfsbeamten, in der Regel die Gerichts- und die Amtsnotare, versehen.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt. J. B. Müller's Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1851, Seite 082. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartAmt_082.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)