Seite:OAStuttgartAmt 095.png

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in Nellingen zugleich zum Amts-Vogt ernannt und demselben freigestellt worden war, ob er seinen Wohnsitz in Nellingen behalten oder in Stuttgart nehmen wolle, wurde zu einem Amtsgebäude in Stuttgart durch den Amtsvogt mit Genehmigung der herzoglichen Rentkammer und Zustimmung der Amtsversammlung ein Privathaus nebst Garten gekauft, das mit Einschluß der Baueinrichtung 3214 fl. kostete, woran die Oberamtspflege 2/3, die Rentkammer 1/3 bezahlte. Dieses Gebäude diente seiner Bestimmung bis zum Jahr 1775, in welchem es wegen Baufälligkeit abgebrochen und auf derselben Stelle das gegenwärtig noch stehende Amts-Oberamtei-Gebäude von der Amtskörperschaft mit einem Aufwande von 12.612 fl. aufgeführt wurde, nachdem die Amtsversammlung mit der herzoglichen Rentkammer die Übereinkunft getroffen hatte, wonach der Amtskorporation gegen die Verpflichtung, einem jeweiligen herzoglichen Beamten eine anständige Wohnung zu geben und solche auf des Gemeinen Amts Kosten alleinig zu erhalten, der Antheil der Rentkammer an dem alten Gebäude mit Garten eigenthümlich überlassen und neben einem Bauholzbeitrag zu dem neuen Gebäude eine jährliche Miethzins-Entschädigung von 50 fl. bewilligt worden ist. Der Oberamtei-Garten aber ist durch den von der Amtskorporation später zugekauften anstoßenden Garten hinter dem Oberamtspfleg-Gebäude nicht unansehnlich vergrößert worden.

2. Das neben der Amts-Oberamtei stehende Amtspfleg-Gebäude wurde im Jahr 1755 von der Amtskorporation an der Stelle, wo bis dahin die im Jahre 1737 auf Kosten der Amtspflege um 500 fl. erkaufte kleine Amtsknechts-Wohnung gestanden, neu erbaut und ist seit dieser Zeit, theils dem Oberamtspfleger, theils dem Oberamtsdiener, ersterem gegen Miethzins zur Wohnung überlassen. Mit der Erkaufung einer eigenen Amtsknechts-Wohnung im Jahr 1737 erhielt der Amtsknecht die auch den bisherigen Amtsdienern eingeräumte Erlaubniß, beständigen Weinschank darin zu treiben.

3. Das jetzige Oberamtsgerichtsgebäude unweit der Amts-Oberamtei war in Folge der Trennung der Amtsschreibersstelle von der eines Amtspflegers im Jahr 1802 auf Rechnung der Amtskorporation zur Wohnung für den jeweiligen Amtsschreiber um 12.000 fl. erkauft worden, und wurde nach Aufhebung der Amtsschreiberei und Einführung der Oberamts-Gerichte als Wohnung für den jeweiligen Oberamtsrichter gegen einen vom Staat bezahlten jährlichen Miethzins von 600 fl. eingeräumt, ist nun aber seit dem Jahr 1835 von der Staatsfinanzverwaltung um die Summe von 15.000 fl. käuflich übernommen.

Alle die unter 1–3 erwähnten Realitäten stunden im Eigenthume der alten Amtskorporation, wie solche vor 1807 einschließlich der Gemeinden Ober-Eßlingen, Plochingen und Nellingen und ausschließlich

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt. J. B. Müller's Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1851, Seite 095. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartAmt_095.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)