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ausdrücklich nur auf so lange, als es den Mönchen gefallen würde, und nicht als sein Schirmvogt, sondern als sein Förderer und Beschützer. K. Ludwig der Baier that am 6. Mai 1330 demselben die Gnade, daß es seine Güter in Tübingen oder wo sonst gelegen auch ferner mit gleicher Freiheit wie bisher besitzen dürfe.

Indeß erwuchsen die Grafen von Württemberg, besonders seit dem Ankauf Tübingens im Jahr 1342, immer zu größerem Ansehen, während die Pfalzgrafen von Tübingen in der Geschichte Bebenhausens verschwinden, nachdem sie 1344 noch auf das, beim Verkauf Tübingens vorbehaltene Recht der Hundelege in Bebenhausen und das Gejaid im Schönbuch für 250 Pf. Heller gegen das Kloster verzichtet hatten. Immerhin begannen Graf Ulrich von Württemberg († 1344) und seine Söhne Graf Eberhard und Ulrich zunächst damit, daß sie unter dem 14. März 1343 dem Kloster einen Schirmbrief und eine Bestätigung seiner Besitzungen, namentlich seiner zwei Tübinger Höfe, und deren Steuer- und Dienstfreiheit, und am 21. März 1348 aller ihm im Schönbuch zustehenden Freiheiten ausstellten. K. Karl IV. selbst bestätigte am 27. Januar 1348 die Privilegien. Nichtsdestoweniger versetzte dieser Kaiser bald darauf die Klostervogtei an die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg. Die Rücklösung dieser Pfandschaft an das Reich erfolgte übrigens bereits im Jahr 1361 und es gelang dem Kloster, welches in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts manches auszustehen hatte,[1] noch lange sich im unmittelbaren Verhältnisse zum Reiche zu erhalten. Deutsche Kaiser ertheilten am 20. Juni 1431 und 23. Sept. 1450 wiederholte Freiheitsbriefe. Das Reich forderte noch das 15. Jahrhundert über außerordentliche Hülfe und die Äbte wurden auf die Reichstage berufen. Erst die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts, in welchem Württemberg überhaupt seine landesherrlichen Rechte ausdehnte, machte aus dem Abte von B. allmählig einen Zugewandten dieser Herrschaft, bei deren vorübergehender Theilung im Jahr 1442 die württembergischen Ansprachen an das Kloster in den Theil des Grafen Ludwig (Uracher Linie) aufgenommen worden waren.


  1. Am 31. October 1362 räumte der Bischof Heinrich von Constanz dem Kloster, weil es durch den Krieg des Kaisers wider die Grafen von Württemberg mit Schulden schwer belastet wurde, die Kirche zu Bondorf ein zum bequemeren Unterhalt der Mönche und am 26. Mai 1392 überließ der Graf Eberhard von Württemberg den Fronhof und Kirchensatz zu Magstatt zum Ersatz der Schäden und Feuersbrünste, welche das Kloster in seinen Kriegen erlitten hatte.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 344. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_344.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)