Seite:OberamtCalw 260.jpg

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Die Hafner oder Töpfer beziehen ihr Material aus mehreren Erdegruben im Badwald.

Endlich zählt die Stadt: Frachtfahrer und Fuhrleute 6 mit 20 Pferden und Hauderer 1 mit 1 Pferd.

Der landwirthschaftliche Betrieb ist ganz untergeordnet und besteht meist in Wiesenbau und Obstzucht, welch letztere ziemlich ausgedehnt ist und sich nicht nur mit Mostsorten, sondern auch mit etwas Tafelobst beschäftigt; in günstigen Jahren reift an den Kammerzen die Weintraube. Die Wiesen sind im Ertrag etwas besser als in Hirschau und kosten 400–500 fl. per Morgen, während sich die Preise eines Morgens Acker von 400–450 fl. bewegen.

Der vorherrschend aus Allgäuer und rother Landrace bestehende mittelmäßige Rindviehstand wird durch 2 Farren, die ein Bürger im Namen der Gemeinde gegen einen jährlichen Ersatz von 135 fl. hält, nachgezüchtet.

Die Winterschafweide ist an einen Pachtschäfer, der auch die Pferchnutzung hat, um 150 fl. jährlich verliehen.

Was die Schweinezucht betrifft, so werden die Ferkel theils im Ort gezogen, theils auswärts aufgekauft und etwa 3/4 derselben gemästet zum Verkauf gebracht.

Die früher bedeutende Zahl der Ziegen hat bis auf 15 Stücke abgenommen und die Zucht der Bienen beschränkt sich auf etwa 50 Stöcke.

Die in neuester Zeit namhaft verbesserte Landstraße (Wilhelmsstraße) von Calw nach Pforzheim führt durch den östlichen Theil des Orts, auch bestehen Vicinalstraßen über Schömberg nach Neuenbürg und über Unter-Haugstett nach Weil der Stadt, wodurch dem Ort der Verkehr mit der Umgegend hinreichend gesichert ist.

Die Gemeinde ist im Besitze von 94 Morgen Waldungen, deren jährlicher Ertrag verkauft und der Erlös unter die Bürgerschaft ausgetheilt wird, so daß jedem Bürger 1 fl. 30 kr.–2 fl. zukommen. Überdieß hat die Gemeinde das Recht, alljährlich 225 Klafter Nadelholz

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 260. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_260.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)