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Die Holzpreise dieses Reviers waren in den

Jahren 1820 1840 1860 1878
pro 1 Kubik-Meter pro 1
Fest-Meter
a) Vom Nutzholz

     Eichen
     Nadelholz
fl. kr.


10 0
07 0
fl. kr.


12 0
09 0
fl. kr.


16 0
10 0
fl. kr.


14 47
08 03
b) Vom Brennholz
     pro 1 Klafter[ER 1]
     Buchen, Scheiter     
     Nadelholz
13 24
07 49
17 50
12 0
17 30
19 0
Raum-M.

07 54
03 42

Von den Holzerzeugnissen der Waldungen des Oberamtsbezirks wird das Brennholz zum größten Theil im Bezirk selbst verbraucht, doch wird auch ein ziemliches Quantum an Angehörige des angrenzenden bayerischen und badischen Gebietes abgesetzt. Das Eichennutzholz wird vielfach von Großhändlern aufgekauft, besonders starke fehlerfreie Stämme auf der Achse oder auf der Eisenbahn an den Main und Neckar verbracht und von da weiter als Schiffsbauholz etc. verführt. Auch das schwächere Eichenstammholz, worunter das zu Eisenbahnschwellen taugliche zu benennen ist, kann gut verwerthet werden.

In Staatswaldungen wird sämmtliches Holz nach Abzug des Bedarfs für eigene Zwecke (Besoldungen, Abgabe an Beamte etc.), im Aufstreich gegen sogleich baare Bezahlung versteigert; ebenso in den Gemeinde- und gutsherrlichen Waldungen, jedoch mit Borgfrist, wodurch zum Theil höhere Erlöse erzielt werden. In den Gemeindewaldungen werden nach Abzug des eigenen Bedarfs der Gemeinden noch sog. Bürgergaben vom Unter- oder Stangenholz und zum Theil vom Abholz des Ober- oder Stammholzes des Mittelwalds gereicht, und der Rest, namentlich das Stammholz, für die Gemeindekasse verwerthet. Bei einzelnen Gemeinden mit ganz geringem Waldbesitz wird der ganze Holzertrag zu

Errata

  1. S. 218 Tabelle b) vom Brennholz setze: pro 1 Klafter. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite 835.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0218.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)