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1398. Juli 27. Die Grafen v. Schwarzburg verpfänden Althausen und die übrige Herrschaft Neuhaus an DO. W. F. 1851, Seite 17.

1404. Konz v. Ochsenfurt, gesessen zu Markelsheim, und seine Ehefrau Elsbet verkaufen ein Gut in Althausen an DO. um 221/2 fl. (B.)

1411 s. Neuhaus (Igersheim).

1411. Hans Mertin und Eitel Mertin von Mergentheim, Gebrüder, gesessen zu Dörzbach, erhalten von den Zinsmeistern der Frühmesse zu Althausen, Hans Hone und Reichart Pfatzelmann, und der Gebauerschaft gemeinlichen daselbst, 40 Gulden geliehen zu der Summe, welche ihrem Ahn Eitel Mertin von der Frühmeß für seinen Theil des Zehnten zu Althausen und Neunkirchen und die Gilten zu Oesfeld auf Wiederlösung bezahlt worden. (Nach dem Original in Althausen.)

1418. April 10. Konstanz. Fünf Kardinäle ertheilen der St. Jodoks-Kapelle in Althausen einen hunderttägigen Ablaß. (Nach dem Original in Althausen.)

1419. April 30. Albrecht von Finsterlohe und Margaretha Reichin, seine Hausfrau, verkaufen an den Frühmesser in Althausen Heinrich Ummeheim ein Viertel Acker, stößt von einer Seite an der Frühmeß Acker und liegt unter der Kirche. Jb. 88.

1420. Katharina v. Morstein und Anna und Margaretha v. Seldeneck, Klausenfrauen zu Neunkirchen, verkaufen 5/4 Wiesen hinter dem Dorf Althausen gegen Lustbronn an Kunz Hon. (Vom Original auf dem Rathhaus zu Mergentheim.)

1421. Mai 21. Der Bischof v. Würzburg als Lehensherr eignet der Frühmeß zu Althausen in Betracht der Armut und Gebrechen derselben den durch den Frühmesser Heinrich Ummeheim von Hans und Eitel Mertin von Mergentheim erkauften Theil an den Zehnten zu Althausen und Neunkirchen, wovon jedoch wieder der 18. Theil an den Lehensherrn gegeben werden muß. (Nach dem Original in Althausen.)

1422. Margaretha v. Seldeneck, Meisterin der Klause zu Neunkirchen, verkauft an den Spital zu Mergentheim 3 Morgen Wiesen bei Althausen sammt Wasserrecht für 74 Gulden. Schönh. Chron. v. M. 34.

1428. Mit der übrigen Herrschaft Neuhaus kommt auch Althausen an den Deutschen Orden. Jb. 74.

1429. Dezember 7. Albrecht von Finsterlohe und Götz v. Finsterlohe sein Sohn bekennen öffentlich: „solch Recht, als wir gehabt haben zu Althausen, dabei und mit zu sein, einen Heimbürgen daselbst zu kaufen und zu setzen, daß wir dasselbe Recht den Männern und der Gemein daselbst zu Althausen recht und redlich verkauft und zu kaufen geben haben um 15 gute rhein. Gulden, und sagen sie der quitt, ledig und los; darum sollen und wollen wir oder unser Erben oder sonst Niemand von unsertwegen keinerlei Ansprüche, Forderungen oder Klag haben noch thun oder Schicken gethan werden an die Vorgenannten von Althausen von des vorgeschriebenen Rechtes wegen.“ (Nach dem Original in Althausen.)

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 447. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0447.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)