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1441. Eitel Mertin und Hans Mertin von Mergentheim zu Wachbach bekennen, daß ihnen die Zinsmeister der Frühmesse zu Althausen 40 Gulden geliehen. W. F. 1819, S. 90.

1444. Eitel Mertin von Mergentheim verkauft seinem Vetter Rüdiger Sützel von Mergentheim um 350 rhein. Gulden die Wein- und Getreidezehnten zu Althausen und Neunkirchen, auch das Gericht, Vogtei, Zins, Gilt und Gut mit aller seiner Zu- und Eingehörung, mit allen Renten, Rechten, Gewohnheiten, was alles sein Vetter sel. Eberhard Mertin als Lehen von Würzburg innegehabt. Jb. 85.

[ER 1]

1456. Hans Georg v. Oetzberg (im Odenwald) und seine Ehefrau Margaret v. Berlichingen verkaufen an ihren Schwager und Muhme, Kunz v. Finsterlohe und seine Ehefrau Brigitta Truchsessin, alle ihre Güter, Gilten und Zinse zu Althausen. (B.)

1465. Brigitta v. Finsterlohe, geb. Truchsessin v. Baldersheim (bayr. BA. Ochsenfurt) verkauft alle ihre Güter zu Althausen an den Spital in Mergentheim. Schönh. Chron. 35. W. F. 4, 351.

1470. Karl Mertin v. Mergentheim übergibt dem DO. in M. zu seinem und seiner Altvordern Seelenheil die geistlichen Lehen der Pfarrkirche zu Neunkirchen und der Frühmesse zu Althausen. Diese Schenkung stätigt noch in demselben Jahr der Bischof v. Würzburg. Aber am 21. Dezember stellen die Brüder Kaspar und Wilhelm v. Mergentheim, gen. Sützel, dem DO.s-Kommenthur vor: das Kirchenlehen zu Neunkirchen und Althausen sei ein Erblehen des Ältesten v. Mergentheim, sie bitten darum, von jenem Vertrag abzustehen. Sie erlangen vom Bischof in Würzburg die Weisung an den Kommenthur: „des Stiftes Eigenthum und der Sützel Lehen sich ferner nicht zu ingeriren.“ Jb. 89. f.

1479. s. Neunkirchen.

1482 oder 92? (Jb. 91 steht, durch offenbaren Druckfehler, 1442.) Das Lehensgericht erkennt dem Bischof v. Würzburg als Beklagten und den Sützeln als Klägern zu Recht, daß die bischöfliche Bestätigung der dem DO.shaus in Mergentheim 1470 geschehenen Schenkung den Sützeln an ihrer Gerechtigkeit nicht schaden solle. Jb. 91.

1490. Juli 15. Würzburg, Cuntz Weygant und Hans Myner, Dorfmeister und Heimbürgen des Dorfs Althausen, an Statt einer ganzen Gemeind lassen sich durch Petrus Lupi v. Wimpfen, Kaiserlichen Notar, eine beglaubigte Abschrift des Kaufbriefs vom 7. Dezember 1429 fertigen für den Fall, daß diesen die Schaben und andere Würm zu nichte machen. (Nach d. Orig. in Althausen)

1491. s. Neunkirchen.

1501. Ein Schiedsgericht entscheidet, daß die Kirchenlehen zu Neunkirchen und Althausen Melchior Sützel v. Mergentheim und seinen Erben zu verleihen zustehen und DO. zu Stund davon abzutreten habe. Jb. 91.

1501. November 11. Der Generalvikar von Würzburg verleiht dem Altar der h. Maria und h. Anna in Althausen (in der Urkunde

Errata

  1. S. 448 streiche 1452 als zu Mergentheim gehörend. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite 836.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 448. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0448.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)